Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente für besonders langjährig Versicherte (Ausgleich Fehlzeit)

von Volker21.09.2014 | 20:49
1116 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin im August 63 Jahre alt geworden und seit 2 Jahren arbeitslos. Um die Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag zu erhalten, fehlen mir nun 12 Monate, da die letzten beiden Jahre in denen ich ALG I bezog wegen des rollierenden Stichtages nicht mitgezählt werden. Um aber doch in den Genuss dieser Rentenart ohne Abzüge zu kommen, wollte ich nun 6 Monate freiwillige Beiträge bezahlen, wobei ich in dieser Zeit vom Arbeitsamt keinerlei Unterstützung mehr beziehe. Ich gehe dabei davon aus, dass ich dann nach diesen 6 Monaten diese Rentenart ohne Abzüge in Anspruch nehmen kann, da ich doch weitere 6 Monate Beiträge bezahlt habe und die ersten 6 Monate der Arbeitslosigkeit als Beitragszeit mitzählen, da diese ja dann mehr als 2 Jahre vor Rentenbeginn zurückliegen. Somit habe ich doch in der Summe (6 Monate freiwillige Beitragszeit plus die ersten 6 Monate der Arbeitslosigkeit, die dann ja mehr als 2 Jahre vor Renteneintritt liegen) die fehlenden 12 Monate voll. Ist diese Annahme richtig, bzw. zählen diese 6 Monate, in denen ich freiwillige Beiträge gezahlt habe, wirklich mit wenn ich während dieser Zeit keinerlei Bezüge vom Arbeitsamt beziehe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei den freiwilligen Beiträgen darf nur nicht gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DarkKnightRVam 22.09.2014 | 09:25
Hallo Volker, Sie haben schon mal richtig gedacht.....aber bitte auch nicht arbeitslos melden, sonst bekommen Sie eine Anrechnunsgzeit wegen Arbeitslosigkeit und dann zählen die freiwilligen Beiträge nicht mehr mit! Falls Sie die Möglichkeit haben einen Minijob auszuüben, wäre das die günstigere Alternative (z. B. im Haushalt eines Familienmitglieds oder eine Bekannten/Freundes)... 8-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026