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Experten-Antwort

Rente für besonders langjährig Versicherte, freiwillige Zahlungen

von HansW14.07.2016 | 17:37
1505 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich möchte folgende Frage/Problematik an das Forum stellen. - Ich bin Jahrgang 1957, und befinde mich derzeitig in Altersteilzeit. - Diese endet im Jahr 2020, und ich muß in die Rente übergehen. - Für die Rente für besonders langjährig Versicherte (Rente mit 63) fehlen mir 10 Monate bei der Anrechnungszeit von 45 Jahren. - Die "Fehlzeiten" resultieren aus dem Studium. Ich habe häufig von freiwilligen Beiträgen zur Erhöhung der Anrechnungszeiten gelesen, daraus folgende Fragen: 1. Ist es möglich im Fall der Rente für besonders langjährig Versicherte (Rente mit 63) freiwillige Zahlungen zum Ausgleich der "Fehlzeiten" zu tätigen? 2. Mit welchen Kosten wäre zu rechnen? 3. Gibt es andere Möglichkeiten die erforderliche Anrechnungszeit zu erreichen? Gruß Hans

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Hans W.,

korrekt ist, dass freiwillige Beiträge für Zeiten der schulischen Ausbildung, die nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, nachgezahlt werden können. Allerdings ist die Antragstellung nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich.

In Ihrem Fall empfiehlt sich ein Beratungsgespräch bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Dort können Sie sämtliche Optionen, wie z.B. die Zahlung freiwilliger Beiträge nach der Altersteilzeit, einem Minijob (ggf. neben Arbeitslosigkeit) oder auch den Ausgleich von Rentenabschlägen, unter Abwägung der Vor- und Nachteile sowie hinsichtlich der entstehenden Kosten, für Ihren konkreten Fall besprechen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Gabiam 14.07.2016 | 17:53
Sie müssen nichts, schon überhaupt nicht 2020 nach ATZ in Rente. Arbeitslos melden nach ATZ, Sperrzeit ca. 2-3 Monate, dann nach den 10 Monaten ohne Abschlag in Rente.
KSCam 14.07.2016 | 18:08
Sie sollten sich zunächst individuell beraten lassen, denn ganz "koscher" ist die Situation nicht. So wie es aussieht haben Sie vor Jahren ATZ bis 63 vereinbart und wussten damals, dass Sie dann mit 63 mit 10,5% Abschlag zu rechnen haben. Das ist heute immer noch moglich wenn Sie mit 63 die AR für langjährig Versicherte beantragen. Die AR für bes. langj. Versicherte ist beim Jg 57 erst 10 Monate später möglich. Da hieße es gut überlegen ob es sich rechnet wirklich auf 10 Monate Rente zu verzichten um Abschläge zu sparen. Ob Arbeitslosengeld (wie Gabi schreibt) eine Option ist, erfragen Sie beim Arbeitsamt. Hier steht eine Sperrzeit im Raum, die Agentur wird Ihnen aber heute kaum Zusagen fürs Jahr 2020 machen. Haben Sie wirklich knapp 45 Jahre? Ich frage weil Studienzeiten da nicht mitzählen. Wer mit 63+10 Monaten 45 Arbeitsjahre hat muss spätestens mit 18 + 10 angefangen haben zu arbeiten. Wenn Sie schreiben, dass Sie studiert haben, dann haben Sie in aller Regel das Gymnasium bis zum Abi besucht (Ende damals ca 19) und dann noch studiert? So einer kommt nach der Lebensrealität in den seltesten Fällen mit 63 auf 45 Arbeitsjahre? Ist zwar denkbar, aber???? So gesehen lohnt sich eher ein individuelle Beratungsgespräch als ein "Stochern im Nebel" hier im Forum. Schönen Abend
HansWam 15.07.2016 | 07:18
Hallo Gabi, Zählt diese 10-monatige Arbeitslosigkeit überhaupt für die abschlagsfreie Rente mit 63? Ich habe da bisher immer andere Informationen bekommen.
_icham 15.07.2016 | 07:44
@HansW: Ihre Infos sind richtig. Arbeitslosengeld zählt in den 2 Jahren vor Rentenbeginn nur mit, wenn der Arbeitgeber insolvent ist oder eine vollständige Geschäftsaufgabe statt fand. Falls es wirklich nur an den 10 Monaten fehlt, können Sie nach Ende Ihrer ATZ freiwillige Beiträge entrichten. Kosten mom. monatl. 84,15 EUR (Mindestbeitrag). Eine Nachzahlungsmöglichkeit für nicht (!) anerkannte Schulzeiten gibt es nur bis zum 45. Geburtstag.
W*lfgangam 15.07.2016 | 14:06
Hallo HansW, was glauben Sie, wann Sie den Verzicht auf (gekürzte) Rente für 10 Monate mit dem 'Mehrbetrag' wieder heraushaben? Lesen Sie auch diese Beiträge, wo es schon ganze Romane zu dieser Frage gibt: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Zur Frage ALG/Sperrfrist: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
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