Guten Tag, ich bin aktuell in Vollzeit beschäftigt mit 80 % Kurzarbeit. Ab dem 1. Mai beziehe ich Rente für besonders langjährig Versicherte.
Nun soll ja die Kurzarbeit bis zum 30. Juni verlängert werden. Das wird dann auch für mich der Fall sein.
Kann ich trotz Bezug von Kurzarbeitergeld auch die Rente beziehen?
Danke im Voraus für die Antwort(en).
Die Paragraphen 95 und 107 im SGB 3 werden zur Lektüre empfohlen.
Ansonsten sind das Fragen, die an die Agentur für Arbeit und nicht an die DRV zu richten wären.
dann sollten Sie erwägen die Rente nur als 99% Teilrente zu beantragen, dann sollte auch weiterhin ein Anspruch auf KUG bestehen.
Als Vollrentner besteht der nicht - aber das sagt Ihnen rechtssicher die Agentur für Arbeit.
Hallo Gabriele,
bei einer vorgezogenen Altersrente gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6300 Euro im Kalenderjahr. Aufgrund der Corona-Pandemie ist auch für das Jahr 2022 die Hinzuverdienstgrenze auf 46060 Euro im Kalenderjahr angehoben worden. Sofern Sie die zulässige Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten, wird bei der Altersrente kein Abzug vorgenommen. Ob Sie bei Bezug von einer vorgezogenen Altersrente Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, kann von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beurteilt werden. Wenden Sie sich hierzu an die zuständige Agentur für Arbeit.