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Rente für Frauen ab 60 in Anschluss an EU-Rente

von Andromeda24.02.2008 | 19:45
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich bin im März 1950 geboren und beziehe eine volle EU-Rente. Diese ist verlängert bis August 2009. Ich möchte dann im Anschluss für das Jahr 2010 die Rente für Frauen mit 60 beantragen, da ich nicht mehr berufstätig sein werde. Ist das sinnvoll und wird meine Rente dann niedriger ausfallen? MfG Andromeda

7 Antworten

Rosannaam 25.02.2008 | 10:20
Hallo Andromeda, bezüglich der Umwandlung einer EU-/EM-Rente in eine Altersrente, egal welcher Art, möchte ich auf meinen untenstehenden Beitrag an Heinrich H. verweisen. Wenn Sie die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen und bereits am 16.11.2000 erwerbsunfähig waren, können Sie auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Dazu müßten Sie dann aber auch am 1.04.2010 ( = Beginn der Altersrente) weiterhin erwerbsunfähig sein! Stellen Sie am Besten spätestens im März 2009 einen Antrag auf Weitergewährung der bis August 2009 bewilligten EU-Rente. Wird diese dann weitergewährt und sind die Voraussetzungen für die AR für schwerbehinderte Menschen erfüllt, können Sie im Januar 2010 den Antrag auf Umwandlung stellen. Egal, ob die EU-Rente weitergewährt wird oder NICHT, können Sie auch die AR für Frauen beantragen. Vorausgesetzt, Sie erfüllen die Voraussetzungen hierfür! Mindestversicherungszeit = 15 Jahre, mind. 121 Pflichtbeiträge nach dem 40. Lebensjahr. Normalerweise hätten Sie bei der AR für Frauen einen Abschlag von 18 %! ABER: Wenn die (nachfolgende) Alters-Rente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach der Vorrente (EU-Rente) gewährt wird, was ja der Fall wäre, würden Ihnen für diese Rente mindestens die bisherigen Entgeltpunkte zugrundegelegt. Es entsteht Ihnen aber auch kein Nachteil, wenn Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die EU-Rente weiterbeziehen, falls sie denn auch weitergewährt wird. Die Umwandlung in eine vorzeitige Altersrente ist schließlich kein MUSS!!! MfG Rosanna:
Andromedaam 25.02.2008 | 13:58
Vielen Dank. Ich habe lückenlos 37 Versicherungsjahre bis 2004. Seit dem erhalte ich EU Rente. Damit erfülle ich nicht die Bedingung der Rente für Schwerbehinderte. Dann käme für mich die AR für Frauen in Frage. Damit spare ich mir den Gutachter alle zwei Jahre.
fuchsam 25.02.2008 | 14:29
für die altersrente wegen EU müssen sie NICHT am 16.11.2000 erwerbsunfähig gewesen sein. sie müsen die 35 jahre haben, mind. 60 sein und bei rentenbeginn erwerbsunfähig sein. das datum 16.11.2000 ist nur wichtig für den vertrauensschutz, der den abschlag in der rente bestimmt. die altersrente wegen erwerbsunfähigkeit ist regelmäßig günstiger als die altersrente für frauen. weiterhin haben sie besitzschutz auf die höhe der bereits geleisteten rente.
Rosannaam 25.02.2008 | 14:21
Hallo Andromeda, da haben Sie wohl etwas falsch verstanden. Die Wartezeit für die AR für schwerbehinderte Menschen beträgt 35 Versicherungsjahre. Nach Ihren Angaben haben Sie bereits 37 VJ zurückgelegt. Somit ist die Wartezeit doch erfüllt! Allerdings handelt es sich NICHT um eine EU-Rente, sondern eine Erwerbsminderungsrente (Rentenbeginn 2004, wenn ich das richtig verstanden habe); d.h. Sie waren am 16.11.2000 NICHT erwerbsunfähig! Falls Ihnen die EM-Rente ab September 2009 weitergewährt wird, können Sie dann auch im Nov./Dez. 2009 einen Antrag auf die AR für schwerbehinderte Menschen stellen, die nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht erwerbsunfähig waren. UND HILFSWEISE einen Antrag auf die AR für Frauen. Wird die EM-Rente ab 09/2009 aber AUF DAUER bis zur Regelaltersgrenze oder auf Zeit für weitere 3 Jahre weitergewährt, kann der Antrag auf Umwandlung auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden. Bei einer Weitergewährung auf Dauer kann es auch bei der EM-Rente bleiben, denn ob sich überhaupt eine Erhöhung der Rente ergeben wird, ist mehr als fraglich (Sie können Anfang 2010 eine Probeberechnung beantragen). Es bleibt alles Ihnen überlassen. MfG Rosanna.
Rosannaam 25.02.2008 | 15:00
Es ist richtig, dass dies für den Vertrauensschutz gilt. ABER es muss bei Rentenbeginn entweder eine mindestens 50 %-ige Schwerbehinderung vorliegen ODER BU/EU NACH DEM BIS 31.12.2000 geltenden Recht. Und dies KANN bei einer EM-Rente ab 2001 (hier 2004) ja nicht unbedingt immer vorausgesetzt werden. Aus diesem Grund habe ich unterschieden zwischen EU- und EM-Rente. MfG Rosanna.
Andromedaam 25.02.2008 | 16:25
Danke für die Antworten, es liegt nur eine Schwerbehinderung von 30% vor! Damit käme dann eine AR wegen Schwerbehinderung für mich nicht in Frage.
Rosannaam 25.02.2008 | 16:32
"...es liegt nur eine Schwerbehinderung von 30% vor!" - was sich bis März 2010 ja durchaus noch ändern kann. Dann können Sie immer noch entscheiden, ob und welche AR für Sie in Frage kommt. MfG Rosanna.
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