Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im Dez.48 geboren, habe vor dem 1. Januar 2004 mit meinem Arbeitgeber ATZ vereinbart für 5 Jahre (Blockmodell-Arbeitsphase ab 01.01.04 bis 30.06.06), befinde mich z.Zt. in der Freistellungsphase, die bis Dez.08 andauern wird, und möchte danach ab 01.01.09 mit 60 Jahren vorzeitig in Rente gehen.
Aufgrund der beschlossenen stufenweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters stellt sich mir (und ich nun Ihnen ;o)) die Frage, ob für mich sowohl die Vertrauensschutzregelung zur Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente als Frau mit 60 Jahren (Jahrgang 1948), als auch nach Altersteilzeit mit 60 (bei jeweils wohl 18% Abschlag) weiterhin gilt und ob es einen Unterschied macht, die vorzeitige Rente als Frau oder nach ATZ zu beantragen?
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort/en
torimori ;o)