Hallo User Uwe A.,
wie die User bereits Ihnen mitgeteilt haben, können Sie noch für 2018 freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Damit Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können, sollten Sie schnellstmöglich die freiwillige Versicherung bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger Ihrer Frau beantragen. Dies geht entweder formlos oder durch den Antrag V 0060, den Sie über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter dem Menüpunkt „Services – Formulare und Anträge“ herunterladen können.
Die Beiträge für 2018 müssen bis zum 01.04.2019 gezahlt sein. Ggfs. dürfen Sie auch nach dem 01.04.2019 noch die Beiträge für 2018 zahlen. Dies liegt aber im Ermessen des zuständigen Rentenversicherungsträgers.
Derzeit müssten Sie noch mindestens für 12 Monate freiwillige Beiträge entrichten (47 Monate Beitragszeiten + 1 Monat aus geringfügiger nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung = 48 Monte), damit die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt werden kann. Bei den 47 Monaten Beitragszeiten sind noch nicht die zusätzlichen Beitragszeiten durch die Mütterrente II enthalten.
Sollten Sie abwarten, bis die Regelungen der Mütterrente II bei Ihrer Frau umgesetzt sind, können Sie für 2018 keine Beiträge mehr nachentrichten.
Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen, zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Monaten, besteht auf jeden Fall dann ein Rentenanspruch für Ihre Ehefrau.
Wenn Sie nicht rückwirkend ab 2018 Beiträge entrichten möchten, können Sie jederzeit mit der Entrichtung von freiwilligen Beiträgen ab Januar 2019 beginnen. Die freiwilligen Beiträge für 2019 müssen bis zum 31.03.2020 gezahlt sein.
Der Mindestbeitrag für 2018 und 2019 beträgt monatlich 83,70 EUR. Der Höchstbeitrag für 2018 beträgt 1209,- EUR und für 2019 1.246,20 EUR monatlich.
Wenn Sie von der Entrichtung von freiwilligen Beiträgen Gebrauch machen und Ihre Frau erst zum 01.11.2021 in Rente gehen möchte, dann dürfen Sie bis zum 31.10.2021 Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichten.
Sollten Sie die genannten 30.000,- EUR einzahlen, wäre der Rentenanspruch aus dieser Zahlung derzeit ca. 132,- EUR monatlich.