Sehr geehrte Damen & Herren,
ich erbitte Beantwortung eine Frage zu folgendem Fall:
Meine Frau (Hausfrau geb. 25.04.1954) hatte letztes Jahr ein Schreiben "Wartezeitauskunft" bekommen und quasi schon immer mit einer "Null-Rente" gerechnet, aber da jetzt die Tage klar wurde, dass sie in naher Zukunft einen höheren fünfstelligen Betrag erben wird und sie gemeinsam mit mir, ihrem Ehemann zum 01.11.2021 "in Rente gehen will", überlegt sie diesen Betrag der Deutschen Renterversicherung zu geben um dann ab 01.11.2021 eine lebenslange Rente zu erhalten.
Eckdaten aus dem Schreiben:
- 47 Monate Beitragszeit
- 61 Monate Anrechnunghszeit
- 1 Monat aus geringfügiger nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung
- Regelaltersgrenze 24.12.2019
Die Frage:
Besteht für meine Frau überhaupt (noch) die Möglichkeit eine lebenslange Rente durch die Deutsche Rentenversicherung zu beziehen, falls ein fünfstelliger Betrag eingezahlt wird ?
Wenn ja, wie und bis wann muss das erfolgen ?
(und stimmt die Pi x Daumen Regel bzw. Info: eingezahlte EUR 30000,00 entsprechen 126 EUR monatliche Rente ?)
Wenn nein, vielen Dank für die Info - meine Frau und ich werden uns auf dem freien Markt / Verbraucherzentrale Alternativen erfragen und informieren lassen.
Mit freundlichen Grüßen