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Experten-Antwort

Rente für Hausfrau durch größere Einzahlungen möglich ?

von Uwe A.20.03.2019 | 15:05
587 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen & Herren, ich erbitte Beantwortung eine Frage zu folgendem Fall: Meine Frau (Hausfrau geb. 25.04.1954) hatte letztes Jahr ein Schreiben "Wartezeitauskunft" bekommen und quasi schon immer mit einer "Null-Rente" gerechnet, aber da jetzt die Tage klar wurde, dass sie in naher Zukunft einen höheren fünfstelligen Betrag erben wird und sie gemeinsam mit mir, ihrem Ehemann zum 01.11.2021 "in Rente gehen will", überlegt sie diesen Betrag der Deutschen Renterversicherung zu geben um dann ab 01.11.2021 eine lebenslange Rente zu erhalten. Eckdaten aus dem Schreiben: - 47 Monate Beitragszeit - 61 Monate Anrechnunghszeit - 1 Monat aus geringfügiger nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung - Regelaltersgrenze 24.12.2019 Die Frage: Besteht für meine Frau überhaupt (noch) die Möglichkeit eine lebenslange Rente durch die Deutsche Rentenversicherung zu beziehen, falls ein fünfstelliger Betrag eingezahlt wird ? Wenn ja, wie und bis wann muss das erfolgen ? (und stimmt die Pi x Daumen Regel bzw. Info: eingezahlte EUR 30000,00 entsprechen 126 EUR monatliche Rente ?) Wenn nein, vielen Dank für die Info - meine Frau und ich werden uns auf dem freien Markt / Verbraucherzentrale Alternativen erfragen und informieren lassen. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Uwe A.,

wie die User bereits Ihnen mitgeteilt haben, können Sie noch für 2018 freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Damit Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können, sollten Sie schnellstmöglich die freiwillige Versicherung bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger Ihrer Frau beantragen. Dies geht entweder formlos oder durch den Antrag V 0060, den Sie über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter dem Menüpunkt „Services – Formulare und Anträge“ herunterladen können.

Die Beiträge für 2018 müssen bis zum 01.04.2019 gezahlt sein. Ggfs. dürfen Sie auch nach dem 01.04.2019 noch die Beiträge für 2018 zahlen. Dies liegt aber im Ermessen des zuständigen Rentenversicherungsträgers.

Derzeit müssten Sie noch mindestens für 12 Monate freiwillige Beiträge entrichten (47 Monate Beitragszeiten + 1 Monat aus geringfügiger nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung = 48 Monte), damit die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt werden kann. Bei den 47 Monaten Beitragszeiten sind noch nicht die zusätzlichen Beitragszeiten durch die Mütterrente II enthalten.

Sollten Sie abwarten, bis die Regelungen der Mütterrente II bei Ihrer Frau umgesetzt sind, können Sie für 2018 keine Beiträge mehr nachentrichten.

Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen, zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Monaten, besteht auf jeden Fall dann ein Rentenanspruch für Ihre Ehefrau.

Wenn Sie nicht rückwirkend ab 2018 Beiträge entrichten möchten, können Sie jederzeit mit der Entrichtung von freiwilligen Beiträgen ab Januar 2019 beginnen. Die freiwilligen Beiträge für 2019 müssen bis zum 31.03.2020 gezahlt sein.

Der Mindestbeitrag für 2018 und 2019 beträgt monatlich 83,70 EUR. Der Höchstbeitrag für 2018 beträgt 1209,- EUR und für 2019 1.246,20 EUR monatlich.

Wenn Sie von der Entrichtung von freiwilligen Beiträgen Gebrauch machen und Ihre Frau erst zum 01.11.2021 in Rente gehen möchte, dann dürfen Sie bis zum 31.10.2021 Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichten.

Sollten Sie die genannten 30.000,- EUR einzahlen, wäre der Rentenanspruch aus dieser Zahlung derzeit ca. 132,- EUR monatlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

chiam 20.03.2019 | 16:05
Ja – und rechtzeitig vor der beabsichtigten Rente, ansonsten gibt es da keine Einschränkung. Grundsätzlich kann man freiwillige Beiträge immer bis März des Folgejahres zahlen; also jetzt noch für ganz 2018 (und/oder Januar bis März 2019), oder in einem Jahr noch für ganz 2019. Sie braucht genau ein Jahr (allerdings … s.u.). Eventuelle Kinder sind schon berücksichtigt? In 47 Monaten kann maximal eines stecken. Inzwischen etwas mehr, über 130 Euro. Zu beachten allerdings, falls 30000 Euro eingezahlt werden sollen: Das geht nicht in einem Beitragsjahr, denn der Höchstbeitrag liegt bei monatlich gut 1200 Euro (genauer Betrag ändert sich jedes Jahr).
senf-dazuam 20.03.2019 | 16:11
Wie "chi" schon sagt, sind freiwillige Beiträge (zwischen ca. 80 und 1200 Euro je Monat) bis zum 1.4. für 2018 noch nachzahlbar. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin zum Zwecke der Nachzahlung, dann können Sie die Frist auch noch einhalten. Für 2018 und 2019 kommen damit fast 30000 zusammen ... Die etwa 4,3 Entgeltpunkte, die daraus resultieren, sind mit der erwarteten Rentenerhöhung in diesem Sommer dann 142 Euro Monatsrente wert.
chiam 20.03.2019 | 16:19
Wobei 2019, 2020 und Januar bis Oktober 2021 (zusammen 34 Monate) auch problemlos ausreichen, um 30000 Euro unterzubringen.
senf-dazuam 20.03.2019 | 17:47
Aber Bis dahin sind freiwillige Beiträge möglich ...
Ralf C.am 20.03.2019 | 17:59
Ergänzung: Soweit so gut. Ca. 11% gehen noch von der Rente ab. Die Frage stellt sich wie alt Ihre Frau ist und wie lange Sie noch lebt. Sollte Sie vorher schon Ableben, dann freut sich der Staat. Ab dem ca. 25. Jahr amortisiert sich dann Ihre eingezahlte 30.000 Euro, dann beginnt die Gewinnzohne.
chiam 20.03.2019 | 18:02
... - Regelaltersgrenze 24.12.2019 ...
Bis dahin sind freiwillige Beiträge möglich ...
Nein – solange keine Rente läuft oder bindend bewilligt ist, kann man auch nach der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge einzahlen. Aber dabei fällt mir auf: Die Rente wird noch höher ausfallen, weil sie ja erst nach der Regelaltersgrenze beginnen soll.
chiam 20.03.2019 | 18:07
Zitat von Ralf C. anzeigenausblenden
Es käme auch eine Witwerrente in Betracht. Auch davon abgesehen amortisiert sich die Rente nicht erst nach 25 Jahren. Und es kommen ja noch die bestehenden Beitragszeiten hinzu, die auch in eine Rente eingehen …
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