Liebes Forum,
Meine 1940 geborene Mutter hat in ihrem Lebtag noch nicht gearbeitet. Hat aber 1971, 1973 und 1977 Kinder auf die Welt gebracht und erzogen. Gibt es tatsächlich da einen Anspruch ohne der Beitragspflichtig nachgekommen zu sein? Was wären die Voraussetzungen und wie müsste - falls dem so sein sollte - der Antrag gestellt werden, wenn diese zwischenzeitlich in die TÜRKEI umgesiedelt ist. Aufenthalt in Deutschland von 1972 bis 2008.
Herzlichen Dank
Soma