Rente für Hausfrau ohne Beiträge

von
Soma

Liebes Forum,
Meine 1940 geborene Mutter hat in ihrem Lebtag noch nicht gearbeitet. Hat aber 1971, 1973 und 1977 Kinder auf die Welt gebracht und erzogen. Gibt es tatsächlich da einen Anspruch ohne der Beitragspflichtig nachgekommen zu sein? Was wären die Voraussetzungen und wie müsste - falls dem so sein sollte - der Antrag gestellt werden, wenn diese zwischenzeitlich in die TÜRKEI umgesiedelt ist. Aufenthalt in Deutschland von 1972 bis 2008.

Herzlichen Dank
Soma

von
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..

In Ihrem Fall ist die Antragstellung bei der
Deutschen Rentenversicherung, 10704 Berlin
zwingend notwendig, da ja die KEZ für drei
Geburten vermutlich überhaupt nicht gespeichert sind.

Stellen Sie also umgehend Antrag und reichen Sie
die Geburtsurkunden der drei Kinder ein.

Bin der Meinung, mit nun mehr sechs Entgelt-
punkten haben Sie bei entsprechendem Altern
Anspruch auf Mütterrente.
Gehe mal davon aus, Euro 28,61 Rentenwert
ab 1.7.2014 mal 6 bringen 171,66 monatliche Brutto ab 1.7.2014. nach Abzug von 10,25%
für Kranken/Rentenversicherung verbleiben
noch Netto 154 monatlich zur Auszahlung.

MfG.

von
KSC

Vorsicht lieber Schiko mit den 6 EP!

Das erste Kind scheint ja zumindest von 1971 bis 1972 nicht in Deutschland erzogen worden zu sein.

Es kommt bei allem auch darauf wann, in welchen Zeiten sowohl die Mutter als auch die Kinder Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet hatten.

Recht haben Sie damit, dass ein Antrag bei der DRV zu stellen ist und dann geprüft wird.

Und bei Türken wäre auch zu prüfen ob nicht doch irgendwann Beiträge vorlagen, die beim Wegzug in die Türkei erstattet wurden - auch das könnte Einfluß auf die KEZ haben.

von
W*lfgnag

Hallo Soma,

ergänzend zu den bisherigen Beiträgen:

die Erziehungszeit im Inland/D kann dann angerechnet werden, wenn ein so genannter 'ergebnisoffener Aufenthaltstitel' bestanden hat - damals 'Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsberechtigung' - egal, ob dauerhaft oder befristet.

Das Nachzuweisen könnte ein Problem werden (wenn Sie Ihre alten Pässe nicht mehr haben, wo die Aufenthaltstitel eingeklebt worden sind), wenn die hiesigen Ausländerbehörden im Rahmen von Verjährungsfristen die alten Akten dazu nicht mehr haben/geschreddert worden sind.

Wie KSC sagte, einfach mal einen Antrag stellen - alles Weitere ergibt sich dann.

Gruß
w.

von
Soma

Es trifft zu, dass meine 1971 geborene Schwester erst 1972 mit meiner Mutter zusammen nach DEU gezogen ist. Hat aber dann bis 2008 ununterbrochen in DEU mit uns dreien gelebt. Meine Mutter hat keine Rentenzeiten, da sie nie berufstätig war.

Die Pässe mit den Aufenthaltstiteln müssten sie noch haben. Kann denn der Antrag auch per Post eingesandt werden?

von
W*lfgnag

Zitiert von: Soma
Kann denn der Antrag auch per Post eingesandt werden?
Soma,

kann schon, wenn Sie dafür erforderlichen Vordrucke R100, R240, V100, V410, V800 auch komplett ausfüllen :-)

Möglichkeit besteht auch, sich vor Ort an die türkische Sozialversicherungsstelle zu wenden (keine Ahnung wie das in der Türkei ist), oder an die deutsche Botschaft - oder auch an den letzten Wohnort in D/dortiges Versicherungsamt, alternativ an die DRV Nordbayern (würde ich als erstes empfehlen!):

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_Rente/01_Grundwissen/05_Ausland_und_Rente/Verbindungsstellen/03_Tuerkei/Tuerkei.html

Gruß
w.

von
Soma

Herzlichen Dank! Werde mich an die Rentenversicherung Nordbayern wenden!

Experten-Antwort

Hallo Soma,

sofern Ihre Mutter mit der Anerkennung der Kindererziehungszeiten die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der deutschen Rentenversicherung erfüllt, könnte ein Anspruch auf Altersrente bestehen.
Ihre Mutter stellt bitte den Antrag auf Rente und füllt die Vordrucke R 100, R 240, V 100, V 410 und V 800 und übersendet diese mit den Kopien der Geburtsurkunden und den Meldebescheinigungen, wo die Kinder in den ersten beiden Lebensjahren gelebt haben, an die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, zur Überprüfung und Feststellung der möglichen Rentenansprüche.

von
Soma

[quote=2]

Hallo Soma,

sofern Ihre Mutter mit der Anerkennung der Kindererziehungszeiten die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der deutschen Rentenversicherung erfüllt, könnte ein Anspruch auf Altersrente bestehen.
Ihre Mutter stellt bitte den Antrag auf Rente und füllt die Vordrucke R 100, R 240, V 100, V 410 und V 800 und übersendet diese mit den Kopien der Geburtsurkunden und den Meldebescheinigungen, wo die Kinder in den ersten beiden Lebensjahren gelebt haben, an die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, zur Überprüfung und Feststellung der möglichen Rentenansprüche.

Lieber RV-Experte,

genau darum geht es. Meine Mutter erfüllt keineswegs die 5 Jahre Wartezeit, da sie keinen einzigen Tag eingezahlt hat.

Demnach würde sie die Voraussetzung nicht erfüllen. Lohnt sich d überhaupt eine Antragstellung?

von
W*lfgang

Zitiert von: Soma
genau darum geht es. Meine Mutter erfüllt keineswegs die 5 Jahre Wartezeit, da sie keinen einzigen Tag eingezahlt hat.
Soma,

bei der Wartezeit geht es auch oder nur um die Anrechnung der Kindererziehungszeiten - diese allein zählen schon zur Wartezeit von 5 Jahren mit, diese 5 Jahre müssen nicht _vorher_ vorliegen/eingezahlt worden sein, sondern können allein aus den Kindererziehungszeiten erreicht werden. Da das noch nicht geprüft worden ist - ob die Kinder hier zählen, unbedingt den Antrag stellen.

Gruß
w.

von
Soma

Ganz herzlichen Dank. Werde die Anträge herunterladen, ausfüllen und meine Mutter unterzeichnen lassen. Meine Geburtsurkunde und die meines Bruders kann ich über die Botschaft beantragen. Die meiner Schwester hier in der Türkei. Den Pass darf ich nicht vergessen :-) Danke

von
B´son

Zitiert von: Soma

Ganz herzlichen Dank. Werde die Anträge herunterladen, ausfüllen und meine Mutter unterzeichnen lassen. Meine Geburtsurkunde und die meines Bruders kann ich über die Botschaft beantragen. Die meiner Schwester hier in der Türkei. Den Pass darf ich nicht vergessen :-) Danke

Besorgen Sie sich bei der Gelegenheit auch gleich einen "Nüfus Kayit Örnegi".
(Nein, der kleine reicht nicht, es muss der große (DINA4) sein) ;-)
Den braucht Ihre Mutter zum Antrag auch noch.

Gruß
B´son

von
Soma

Zitiert von: B´son

Zitiert von: Soma

Ganz herzlichen Dank. Werde die Anträge herunterladen, ausfüllen und meine Mutter unterzeichnen lassen. Meine Geburtsurkunde und die meines Bruders kann ich über die Botschaft beantragen. Die meiner Schwester hier in der Türkei. Den Pass darf ich nicht vergessen :-) Danke

Besorgen Sie sich bei der Gelegenheit auch gleich einen "Nüfus Kayit Örnegi".
(Nein, der kleine reicht nicht, es muss der große (DINA4) sein) ;-)
Den braucht Ihre Mutter zum Antrag auch noch.

Gruß
B´son

Ja, ich weiß, welches Dokument Sie meinen.

Aber, bevor ich die ganze Sache starte, doch noch eine Anmerkung/ Frage. Meine in der Türkei geborene (Febr. 1971) geborene Schwester siedelte mit meiner Mutter - ich meine November 1972 nach Deutschland um. Da war meine Schwester zwischenzeitlich ca. 21 Monate alt. Das heißt für mich, wenn ich jetzt alle Informationen hier einfließen lasse, dass hier lediglich wenige Monate (ca.3) angerechnet werden können (in Deutschland erzogene Zeiten. Die Erziehungszeiten für meinen Bruder und für mich wären 2 x 24 Monate insgesamt vier Jahre. Mit den paar Monaten meiner Schwester käme meine Mutter nicht auf fünf Jahre. Ich denke jetzt einfach einen Schritt weiter, vielleicht auch zu weit. Möchte mir aber nicht unnötige Zeit in die Antragstellung investieren, falls schon absehbar ist, dass die Pflichtzeiten nicht erfüllt werden können - eben wegen fehlender Erziehungszeiten?

Nochmals ganz herzlichen Dank für Ihre Geduld

von
senf-dazu

Hallo Soma!

Das zweite Jahr Kindererziehungszeit wird nur anerkannt, wenn zumindest der letzte Monat des ersten jahres auch Kindererziehungszeit war.
Da Ihre Schwester mit fast zwei Jahren nach Deutschland kam, wird vermutlich hier gar keine Kindererziehungszeit angerechnet.
Es bleiben die beiden anderen Kinder und damit vier Jahre für die Wartezeit.
Das letzte Jahr kann evtl. mit freiwilligen Beiträgen erfüllt werden, so dass Ihre Mutter doch noch einen Rentenanspruch haben könnte.
Die Investition in freiwillige Beiträge sollte sich nach etwa einem Jahr wieder eingespielt haben.

von
Schießl Konrad

Bin mir nicht sicher ob die Betroffene
im Falle, des Falles den Euro Betrag
dieser Nachzahlung kennt.
Deshalb mein Senf dazu:
Ein reines Rechenexmpel.

450 x 18,7% x 12 Monate 1009,80 Euro.

MfG.

von
Soma

Zitiert von: senf-dazu

Hallo Soma!

Das zweite Jahr Kindererziehungszeit wird nur anerkannt, wenn zumindest der letzte Monat des ersten jahres auch Kindererziehungszeit war.
Da Ihre Schwester mit fast zwei Jahren nach Deutschland kam, wird vermutlich hier gar keine Kindererziehungszeit angerechnet.
Es bleiben die beiden anderen Kinder und damit vier Jahre für die Wartezeit.
Das letzte Jahr kann evtl. mit freiwilligen Beiträgen erfüllt werden, so dass Ihre Mutter doch noch einen Rentenanspruch haben könnte.
Die Investition in freiwillige Beiträge sollte sich nach etwa einem Jahr wieder eingespielt haben.

von
Soma

Zitiert von: Schießl Konrad

Bin mir nicht sicher ob die Betroffene
im Falle, des Falles den Euro Betrag
dieser Nachzahlung kennt.
Deshalb mein Senf dazu:
Ein reines Rechenexmpel.

450 x 18,7% x 12 Monate 1009,80 Euro.

MfG.

Danke für die hilfreiche Info. So kann ich zumindest einen Betrag nennen. Danke

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