Wie von „KSC“ bereits geschildert, werden Versicherungszeiten, die in den europäischen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet.
Mit den 12 Kalendermonaten für KEZ in Deutschland und den 60 Kalendermonaten in Spanien, wäre die Wartezeit für einen Anspruch auf Regelaltersrente nach deutschem Recht mit insgesamt 72 Kalendermonaten erfüllt.
Der deutsche Rentenversicherungsträger würde bei der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen eine Rente aus den deutschen Versicherungszeiten leisten.