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Rente für Kinder im Todesfall

von Silvia16.11.2008 | 13:20
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Vor einem Jahr ist meine Mutter gestorben und jetzt denkt auch mein Vater (84) über seine eigene Bestattung nach. Er behauptet, daß nach seinem Tode noch drei Monate seine Rente an die erwachsenen Kinder weitergezahlt wird damit man davon die Bestattungskosten bezahlen kann. Ich kann das nicht glauben und würde ihm das gerne widerlegen. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe Silvia

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das sog. "Sterbevierteljahr" gibt es nur für die Witwe oder Witwer, nicht für andere Hinterbliebene. Gibt es kein/e Witwe/Witwer mehr gibt es auch kein Geld.

5 Antworten

Schiko.am 16.11.2008 | 13:45
Dies stimmt so leider nicht. Tatsache aber ist, verstirbt ein ehepartner - um ein beispiel zu nennen- am 25.11. 2008 erhält die witwe noch für die monate: dezember, sowie für januar und februar 2009 die volle bruttorente des verstorbenen. Stirbt der zweite elternteil am 30.11.2008 gilt die weiter- zahlung der rente für 3 monate nicht mehr. Ganz im gegenteil, wurde die rente schon vor 1.4.2004 be- zogen erfolgte die gutschrift für monat dezember 2008 bereits am 28.11.2008 für monat dezember , ist diese zurück zu überweisen. MfG.
Schiko.am 16.11.2008 | 13:45
Dies stimmt so leider nicht. Tatsache aber ist, verstirbt ein ehepartner - um ein beispiel zu nennen- am 25.11. 2008 erhält die witwe noch für die monate: dezember, sowie für januar und februar 2009 die volle bruttorente des verstorbenen. Stirbt der zweite elternteil am 30.11.2008 gilt die weiter- zahlung der rente für 3 monate nicht mehr. Ganz im gegenteil, wurde die rente schon vor 1.4.2004 be- zogen erfolgte die gutschrift für monat dezember 2008 bereits am 28.11.2008 für monat dezember , ist diese zurück zu überweisen. MfG.
Kritkasteram 16.11.2008 | 14:53
Was bedeutet ganz im Gegenteil? Ausage Schiko: "Stirbt der zweite elternteil am 30.11.2008 gilt die weiter- zahlung der rente für 3 monate nicht mehr." . "Im Gegenteil" würde evtl heißen: "sie wird noch für drei Monate gezahlt. . "Ganz im Gegenteil", wäre zu interpretieren, dass sie noch für mehr als drei Monate gezahlt wird. Worin aber nun der Unterschied besteht, das nach gegenwärtiger Regelung die drei Monate nicht gezahlt werden, und der Regelung bis 30.03.2004, wo eine Zahl für einen Monat geleistet wurde, die wieder zurückgefordert wird, letzlich eben auch nichts gezahlt wird, und dies das Gegenteil von etwas sein soll, das nicht gezahlt wurde, wird wohl nur Schiko selbst verstehen
Agnesam 16.11.2008 | 15:30
Hallo Silvia, Ihre Frage ist ganz einfach zu beantworten: Die Rente fällt mit Ablauf des Sterbemonats weg. Bestattungskosten gibt es nicht, auch nicht mehr von den Krankenkassen. Was die 3 Monate anbelangt: dies wird immer wieder verwechselt. Die drei Moante werden dann gezahlt, wenn nach dem Tode eine Witwe/ein Witwer vorhanden ist. Dies ist aber lediglich ein Vorschuss auf die zu erwartende Hinterbliebenenrente. Agnes
Schön wär´sam 16.11.2008 | 18:40
Leider hört man solche Phantasien immer wieder. Mein Vater erzählte mir auch, wo wir angeblich überall Geld herbekommen würden, obwohl er nichts wusste. Nix iss! Es steht noch die Rente für den Sterbemonat zu und dann ist Ende. Das sogenannte Sterbequartal gibt es nur für überlebende Witwen/Witwer als Vorschusszahlung auf die Hinterbliebenenrente.
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