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Rente für langjährig Versicherte

von Wessels27.02.2007 | 07:42
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Sehr geehrte Damen und Herren, bislang kann ein langjährig Versicherter mit 35 Jahren Wartezeit die Rente mit Alter 62 vorzeitig in Anspruch nehmen. Ist das für den Geburtsjahrgang 1951 auch nach der geplanten Reform (Rente mit 67) möglich? Den bisherigen Unterlagen konnte ich dazu nichts entnehmen.

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Schade hat recht.

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wie Schade bereits ausgeführt hat, beträgt der Abschlag in diesem Fall mit 63 8,7%. Mit jedem Monat, den man später in Rente geht, vermindert sich der Abschlag um 0,3%. Die Veränderung gegenüber dem bestehenden Recht kann sich somit jeder selbst ausrechnen.

5 Antworten

Schadeam 27.02.2007 | 07:56
nein, es sei denn es wurde noch im alten Jahr ein entsprechender Altersteilzeit-Vertrag geschlossen. Nach neuem Gesetz gibt es die AR für langjährig Versicherte erst ab 63! Der Jahrgang 1951 hätte dann 8,7% Abschlag.
Schiko.am 27.02.2007 | 10:07
Bisher galt doch, rente mit 65 abschlagsfrei.Wie vom fragenden richtig geschildert, 62 jahre und 10.8% abschlag. Neu gilt für jahrgang 1951 die abschlagsfreie rente mit 65 jahren und 5 monate. Bei vorzeitiger rente gilt also mit 62 jahren und 5 monaten grundsätzlich nicht , erst mit 63. jahren ist dies möglich. Aber auch der abschlag vermindert sich von 10,8% auf 8,7%. Diese differenz von 2,10% minderung entspricht ja den üblichen abschlag von 7 monaten. Kann man den schluß ziehen, 12 monate später minus 7 monate = 2,10 % geringerer abschlag ergeben 5 monate verschlechterung wie oben erwähnt bei der rente ohne abschlag mit 65 und 5 monaten?? Vielen dank für die aufklärung.
Schiko.am 27.02.2007 | 11:54
Danke, jetzt habe ich es sogar begriffen. So einfach und leicht ver- ständlich las ich dies noch nirgends. MfG.
Wesselsam 28.02.2007 | 08:10
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Schlecht ist, dass in einer Rentenauskunft von 2002 ein frühestmöglicher Rentenbeginn mit 62 genannt wurde. Ich kann mich also nicht auf eine Rentenauskunft verlassen. Frage: Wer kann denn noch mit 62 in Rente gehen? Wann muß man geboren sein um noch unter die alte Regelung zu fallen?
Schadeam 28.02.2007 | 09:24
die Antwort auf diese Frage ist ernüchternd: die AR für langjährig Versicherte kann kaum einer mit 62 in Anspruch nehmen. Die soll es nämlich nach heutigen Recht erst ab dem Jahrgang 1948 geben - und bis dieser Jahrgang im Jahr 2010 62 Jahre alt wird, ist dieses Gesetz durch die derzeit geplanten Neuregelungen bereits erledigt sein. (so kurzlebig sind halt heutzutage unsere Rentengesetze) Nur wer im Jahr 2006 noch einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen hat, konnte "das retten". PS: in Rentenauskünften kann natürlich nur der jeweils aktuelle Rechtsstand angeführt werden - was die Politiker in 10 Jahren in irgendein Gesetz schreiben, weiß heute keiner.
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