Hallöchen,
erhalte zur Zeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung seit 2010.
Kann ich nun die Rente für langjährige Versicherte mit Abschläge beantragen und auch bekommen?
Bin 1957 geboren also ab nächstes Jahr eigentlich möglich.
Nun meine Frage zählt die Erwerbsminderung als Anrechnugszeit für diese Rente? Nach §54 SGB6 Kapitel 5?
Habe ja zur Zeit 10,8% Abschläge die ja dann wohl auch bleiben?