Hallo Karma,
es ist richtig, dass Sie mit 63 Jahren in die Altersrente für langjährig Versicherte wechseln können.
Auf die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Auch die Zurechnungszeit, die bei Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet wurde, wird als Anrechnungszeit bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt. Eine Unterbrechung im Versicherungsverlauf ist kein Ausschlusskriterium; die 35 Jahre müssen also nicht ununterbrochen zurückgelegt worden sein sondern nur in Summe erreicht werden (insgesamt 420 Monate). Wenn sie Gewissheit haben wollen, ob Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, sollten Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Wartezeitauskunft oder eine Rentenauskunft erstellen lassen.
Der Abschlag von 10,8 % aus der Rente wegen Erwerbsminderung wird in die Altersrente übernommen.