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Experten-Antwort

Rente für langjährige Versicherte und Selbständigkeit

von Herbst16.10.2019 | 11:16
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei der Beantragung der Rente wird auch die Selbständigkeit angegeben. Reicht als Nachweis für das Einkommen der EK-Steuerbescheid aus oder verlangt die DRV detaillierte Angaben zur Selbständigkeit (z.B. Verträge etc.). Über eine baldige Beantwortung würde ich mich freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herbst,

bei der Rentenberechnung werden grundsätzlich nur die Zeiten der selbständigen Tätigkeit rentensteigernd berücksichtigt, für die auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Für diese Zeiten müssten Ihnen dann auch entsprechende Nachweise über die Beitragszahlung vorliegen. Darüber hinaus sollten diese Zeiten dann auch schon in Ihrem Versicherungskonto berücksichtigt sein.

Oder steht Ihre Frage in einem anderen Zusammenhang? Ggf. könnten Sie Ihre Frage insoweit noch einmal konkretisieren?

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