Sehr geehrte Experten,
ich bin Jahrgang 1953 (männl., nicht schwerbehindert, Regelsaltersgrenze wird im Okt. 2018 erreicht) und habe lt. der letzten Rentenauskunft ca. 38 Versicherungsjahre; somit erfülle ich die 35-J.-Wartezeit für eine Altersrente für langjährige Versicherte.
Mit meinem ex-Arbeitgeber habe ich einen Frühpensionsvertrag abgeschlossen; hierin sichert mir mein Arbeitgeber bis zur frühestmöglichen Altersrente monatliche Zahlungen zu.
Aus heutiger Sicht kann ich -mit den bekannten Abschlägen- zum 63. Lebensjahr die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen.
Mein ex-Arbeitgeber hat mich aufgefordert, entweder weiterhin bei der Arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet zu bleiben, einen RV-pflichtigen Job auszuüben oder monatl freiwillige Mindestbeiträge (79 €) zu zahlen, damit ich bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn weitere anrechnungsfähige Monate der Rentenversicherung erhalte.
Meine Frage: ist dies notwendig ? zum heutigen Zeitpunkt habe ich die Mindest-Wartezeit schon überschritten und müsste doch eigentlich die restliche Zeit bis zum 63. Lebensjahr keine weiteren Beitragsmonate mehr nötig haben (Rentenverlauf wegen Erwerbsminderung spielt keine Rolle).
Mein ex-Arbeitgeber will sich anscheinend gegen künftige mögliche Gesetzesänderungen absichern ; falls z.B. bei der Altersrente für langjährig Versicherte künftig 40 Jahre Wartezeit verlangt würden oder die letzten 5 Jahre vor Renteneintritt ununterbrochen mit anrechnungsfähigen Zeiten belegt sein müssten, würde ich die Voraussetzungen für eine Rente für langjährige Versicherte nicht mehr erfüllen und könnte womöglich erst mit 65 Jahren in Rente gehen - wobei mein Arbeitgeber max. bis 63 J. Zahlungen leisten würde.
Bei einem Renten-Beratungsgespräch teilte mir der Experte mir mit, dass er für mich -als rentennahen Jahrgang- kein Risiko bei evtl. künftigen Gesetzesänderungen sieht und ich von einem Vertrauensschutz ausgehen könnte.
Da ich bei freiwilliger monatlicher Beitragszahlung bis zum Renteneintritt in Summe noch ca. 7-8.000 Euro an Beiträgen zahlen müsste, bitte ich um Mitteilung, ob dies aus Ihrer Sicht notwendig ist.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.