Guten Morgen,
ich bin am 01.11.58 geboren, habe 44 Beitragsjahre eingezahlt, ich könnte also am 1.11.2021 mit 10.8 % Abzug in Rente gehen.Mein Alg.1 Bezug endete Dezember 2018.
Seit Januar 2019 bin ich Privatier/Hausfrau ( nicht mehr beim Arbeitsamt gemeldet,
Krankenversicherung über meinen Mann.Meine Frage wäre nun verhindert diese
Lücke/Überbrückungszeit den Erhalt def Rente zum 1.11.2021
Vielen Dank
Privatier sind Menschen, die nicht mehr arbeiten müssen, da sie von ihrem Vermögen leben können.
Ich habe schon öfter in Lebensläufen lesen müssen, dass die Herrschaften ALG Bezug oder Kindererziehung oder eben Hausfrau so bezeichnen. Da muss man schmunzeln.
Nur weil man zuhause ist, ist man kein Privatier...
Hallo Petra/58,
nein. Da Sie die Rente für langjährig Versicherte ((35 Versicherungsjahre und Vollendung des 63. Lebensjahres) anstreben, können Sie die Rente, wie geplant, beantragen.
Eine Anrechnungszeit der Lücke wäre nur dann denkbar gewesen, wenn Sie Ihre Meldung beim Arbeitsamt beibehalten hätten. Die Frage der späteren Krankenversicherung als Rentnerin klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.