Die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beträgt 45 Jahre. Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II werden hierbei nicht berücksichtigt. Voraussetzung für den Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte ist die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Anrechenbar hierauf sind alle rentenrechtlichen Zeiten, also auch Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II.