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Experten-Antwort

Rente für langj.Versicherte?

von Elvira D.22.03.2018 | 15:44
643 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, habe eine Frage betr. Rente mit 45 Beitragsj. Bin 59 geb. keine Schwerbeh.nach meiner Renteninfo. kann ich mit 64 J. u 2 Monate in Rente ohne Abschlag. Habe mit ca. 62 J. meine 45 Beitragsj. Könnte ich dann nicht mehr arbeiten,bekomme meine Rente dann mit 64J. u 2 Monate? Will dazu noch sagen, mein Mann ist älter und schon lange Rentner. Ich habe betr. EGP ca.nur 10 Euro Rentenanspruch im Jahr. Gibt es noch eine andere Möglichkeit auch mit Abschlag früher in Rente zu gehen? Wenn nicht verzichte ich die letzten Jahre auf mein kleines Einkommen.Danke für ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elvira,

bitte suchen Sie ggf. individuelle Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV.

Ihre Angaben sind aktuell unschlüssig. In der von Ihnen beschriebenen Renteninformation (Renteninfo) steht immer das Datum des Erreichens der Regelaltersgrenze (das dürfte bei Ihnen 66J und 2Monate sein).

Die von Ihnen beschriebenen 64J und 2Monate entsprechen dem frühestmöglichen Zugang in die Altersrente für besonders langjährig versicherte (mit 45 Jahren). Dieses Datum finden Sie ggf. in einer Rentenauskunft. Vermutlich meinen Sie auch eine solche.

Falls Sie die 45 Beitrags-/Arbeits-/Kinderjahre zusammenbekommen, dann können Sie mit 64+2 ohne Abschlag die Altersrente besonders langjährig Versicherte (mit 45 Jahren) beanspruchen. Wie sie die Zeit bis zu diesem Rentenbeginn überbrücken, wäre der Rentenversicherung egal. Hauptsache die 45 Jahre sind zum Rentenbeginn (64+2) vorhanden.

Ein früherer Rentenbezug, frühestens ab dem 63. Lebensjahr ist denkbar. Dann reden wir aber über die Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre). Diese Rente hat allerdings, wenn Sie mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden soll, ganz erhebliche Abschläge. Dann wird Ihre Altersrente für jeden Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze diese Rente beziehen wollen, um jeweils 0,3% vermindert. Da Ihre Regelaltersgrenze bei 66+2 Jahren liegt kommen da eine ganze Menge Monate zusammen (38 Monate mal 0,3% = 11,4% Abzug).

Ob diese Rente und dieser (lebenslange) Abzug für Sie persönlich interessant sind, da Sie ja "nur" 14 Monate später mit Ihren 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen könnten, sollten Sie sehr genau durchrechnen.

Vorteil => 14 Monate früherer Rentenbezug bei Rentenbeginn mit 63

Nachteil => lebenslang über 11% Kürzung bei rentenbeginn mit 63

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ W*lfgang,

"gut und individuell durchrechnen" muss der Hinweis lauten.

Empfehlungen führen schnell zu Irritationen, insbesondere wenn diese Empfehlungen von ggf. unrichtigen Sachverhalten ausgehen.

Die Dame ist berufstätig und wird mit ca. 62 Jahren die 45 Jahre voll kriegen. Wenn man mögliche anschließende AloGeld Ansprüche annimmt, dann gäbe es möglicherweise keine 14 Monate mit einem Nulleinkommen.

Ansonsten kommt Ihre Rechnung ungefähr hin (sind eher 10 -statt 9- Jahre bis man die "liegengelassenen 14 Monate Rentenzahlung" wieder drin hat).

Aber bei diesen Überlegungen geht es für viele Leute am Ende nicht nur rein um´s Geld. Geld ist wichtig, keine Frage, aber eben auch fragen wie

- ist der Partner schon zuhause oder berufstätig

- wird´ ich als Oma/Opa gebraucht

- was kann ich durch Jobaufgabe sparen (Fahrtweg, doppelte Haushaltsführung o.ä.)

- besondere Lebensänderungen als Rentner (auswandern o.ä.)

... und und und.

sind von Bedeutung. Diese Fragen, und wie wichtig sie für jeden einzelnen sind, können wir weder beantworten, noch beurteilen.

Daher meine bitte:

Mit Empfehlungen (sind immer die eigene Meinung und berücksichtigen eigene Präferenzen) bitte etwas vorsichtig.

Und mal ehrlich: 9-10 Jahre um das Geld über die Dauer des Rentenbezugs wieder reinzuholen sind jetzt so unerreichbar auch nicht. Mit 64 in Rente muss er/sie 74 Jahre alt werden. Kommt sicher nicht jede/jeder hin, hat aber mit biblischem Alter auch noch nichts zu tun.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

@ senf-dazu

Vielen Dank.

Ich kann den Dank aber auch mit gutem Gewissen zurückgeben.

Wie gewohnt ganz tolle und hochqualifizierte Unterstützung aller Beteiligten hier im Forum und dadurch hoffentlich meistens hilfreiche Antworten für die Anfragenden.

So soll´s sein, so haben alle einen Mehrwert.

Wünsche dem Forum in absehbarer Zeit auch ein angenehmes Wochenende und verabschiede mich dann auch irgendwann bis Montag früh.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Elvira F.am 22.03.2018 | 16:39
Hallo, du möchtest Deinen Mann Gesellschaft leisten. Kann ich gut verstehen. In den allermeisten Ehen ist der Mann älter. Verzichte auf dein kleines Einkommen und warte, bis du die Rente beantragen kannst. VG
Elvira Dam 22.03.2018 | 19:20
Danke dem Experten, ja es steht in der Rentenauskunft. Ich werde zu meinem Rentenberater hier vor Ort gehen und mir es ausrechnen lassen. Werde nicht mehr arbeiten sobald ich diese 45 J. habe.
W*lfgangam 22.03.2018 | 20:02
Hallo Elvira D., ...und Sie werden sich davon 'überzeugen' lassen, dass Sie nicht extra noch 14 Monate bei Null-Einkommen bis zur abschlagsfreien Rente warten werden, nur um den kleinen Mehrbetrag (11,4 %) dann erst mitzunehmen. Simpel gerechnet laufen Sie erst mal gut 9 Jahre hinter dem Rentenverzicht hinterher ...muss jede/r selbst wissen, was für sie/ihn die beste finanzielle Perspektive ist - und wie lange das eigene Rentenleben wahrscheinlich laufen wird ;-) Insofern wäre das Erfordernis, die 45 Jahre 'zwingend' erreichen zu müssen, auch zu überdenken ...ein noch früheres Arbeitsende (ich hab' ja schon 35 Jahre für die Rente ab 63) ist für andere Lebensqualitäten auch in Erwägung zu ziehen. Gruß w.
senf-dazuam 23.03.2018 | 11:48
Mal zwischendurch ein "Respekt" für die Expertinnen und Experten diese Woche! Schnell, informativ und teils sehr ausführliche Antworten. Das ist schon außergewöhnlich! Herzlichen Dank dafür und ein schönes Wochenende
Fortitude oneam 23.03.2018 | 11:54
Liebe Experten, wie ich finde, hat unser W*lfgang sehr nüchtern und mit guten Vorschlägen geantwortet. Aber auch Ihre Argumentation sollte man nicht ausser acht lassen. Das subjektive ist menschlicher Natur und auch gut so. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 23.03.2018 | 14:33
Hallo Experte/in, Sie haben das perfekt ergänzt ...so viel Zeit nehme ich mir auch nur im dienstlichen Betrieb *g Schönes Wochenende Ihnen auch! Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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