Hallo Elvira,
bitte suchen Sie ggf. individuelle Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV.
Ihre Angaben sind aktuell unschlüssig. In der von Ihnen beschriebenen Renteninformation (Renteninfo) steht immer das Datum des Erreichens der Regelaltersgrenze (das dürfte bei Ihnen 66J und 2Monate sein).
Die von Ihnen beschriebenen 64J und 2Monate entsprechen dem frühestmöglichen Zugang in die Altersrente für besonders langjährig versicherte (mit 45 Jahren). Dieses Datum finden Sie ggf. in einer Rentenauskunft. Vermutlich meinen Sie auch eine solche.
Falls Sie die 45 Beitrags-/Arbeits-/Kinderjahre zusammenbekommen, dann können Sie mit 64+2 ohne Abschlag die Altersrente besonders langjährig Versicherte (mit 45 Jahren) beanspruchen. Wie sie die Zeit bis zu diesem Rentenbeginn überbrücken, wäre der Rentenversicherung egal. Hauptsache die 45 Jahre sind zum Rentenbeginn (64+2) vorhanden.
Ein früherer Rentenbezug, frühestens ab dem 63. Lebensjahr ist denkbar. Dann reden wir aber über die Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre). Diese Rente hat allerdings, wenn Sie mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden soll, ganz erhebliche Abschläge. Dann wird Ihre Altersrente für jeden Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze diese Rente beziehen wollen, um jeweils 0,3% vermindert. Da Ihre Regelaltersgrenze bei 66+2 Jahren liegt kommen da eine ganze Menge Monate zusammen (38 Monate mal 0,3% = 11,4% Abzug).
Ob diese Rente und dieser (lebenslange) Abzug für Sie persönlich interessant sind, da Sie ja "nur" 14 Monate später mit Ihren 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen könnten, sollten Sie sehr genau durchrechnen.
Vorteil => 14 Monate früherer Rentenbezug bei Rentenbeginn mit 63
Nachteil => lebenslang über 11% Kürzung bei rentenbeginn mit 63