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Experten-Antwort

Rente für meine in Türkei lebende Mutter

von Ümit Coskun04.07.2014 | 13:00
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren Meine Mutter war von 1967-1994 in der BRD sie hat fast 20 Jahre beitragspflichtig gearbeitet sie ist 1994 für immer in die Türkei sie hat sich auch ihre Rentenbeitrege vorzeitig auszahlen lassen aber jetzt zu meiner Frage ich habe jetzt von einen neuen Gesetz gehört auch gelesen das wenn Mütter wie meine die hier in BRD Kinder zu Welt gebracht haben auch Rentenansprüche haben. hier ein paar angaben sie ist 1948 geboren hat 3 Kinder in BRD zu Welt gebracht 1968,1972,1974 sie lebt in der Türkei (für immer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Coskum,

es ist richtig, dass durch die Mütterrente bei Kindergeburten vor 1992 jetzt ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit pro Kind angerechnet werden kann.

Ihre Mutter hat von der Beitragserstattung Gebrauch gemacht. Damit sind sämtliche Beiträge untergegangen und Sie kann sich durch die Mütterrente wieder drei Jahre Beitragszeiten anrechnen lassen.

Damit Sie jedoch auch eine Rente gezahlt bekommt benötigt Sie wie bisher auch 5 Jahre mit Beitragszeiten.

Eine Beitragserstattung ist ausgeschlossen, da Sie keine eigenen Beiträge für die Kindererziehungszeiten geleistet hat.

Mit freundlichen Grüßen

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9 Antworten

GroKoam 04.07.2014 | 14:44
Zitat von GroKo anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren Meine Mutter war von 1967-1994 in der BRD sie hat fast 20 Jahre beitragspflichtig gearbeitet sie ist 1994 für immer in die Türkei sie hat sich auch ihre Rentenbeitrege vorzeitig auszahlen lassen aber jetzt zu meiner Frage ich habe jetzt von einen neuen Gesetz gehört auch gelesen das wenn Mütter wie meine die hier in BRD Kinder zu Welt gebracht haben auch Rentenansprüche haben. hier ein paar angaben sie ist 1948 geboren hat 3 Kinder in BRD zu Welt gebracht 1968,1972,1974 sie lebt in der Türkei (für immer
AIDS, Drogen und Carolin Reiber - die BRD, der Staat der Verdammten.
Sagt der Plagiator.
Schießl Konradam 04.07.2014 | 17:19
es ist richtig, dass durch die Mütterrente bei Kindergeburten vor 1992 jetzt ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit pro Kind angerechnet werden kann. Ihre Mutter hat von der Beitragserstattung Gebrauch gemacht. Damit sind sämtliche Beiträge untergegangen und Sie kann sich durch die Mütterrente wieder drei Jahre Beitragszeiten anrechnen lassen. Damit Sie jedoch auch eine Rente gezahlt bekommt benötigt Sie wie bisher auch 5 Jahre mit Beitragszeiten. Eine Beitragserstattung ist ausgeschlossen, da Sie keine eigenen Beiträge für die Kindererziehungszeiten geleistet hat. Mit freundlichen Grüßen [/quote Zunächst erfreulich, anstelle von Zuschuss, Mütterrente die Erklärung, , " jetzt ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit pro Kind angerechnet werden kann" Täusche ich mich, nach einer Beitragser- stattung wurde nicht gefragt, vielmehr wollte Coskun wissen ob die Mutter jetzt- 3 und 3 = 6, auch dreimal 28.61 Rente für die geborenen Kinder bekommt, ich meine ja.
Ümit Coskunam 04.07.2014 | 17:03
Danke für ihre schnelle Antwort da meine Mutter 3 Jahre angerechnet bekommt müsste sie noch 2 Jahre Beitrag zahlen habe ich das so richtig verstanden aber wie soll sie das machen wenn sie doch in der Türkei lebt oder gibst da eine Möglichkeit ihre offenen beiträge von minimalen Satz auf einmal zu zahlen Danke
KSCam 04.07.2014 | 17:48
Lieber Konrad Schießl, Sie haben Recht, nach der Erstattung war nicht gefragt. Musste Herr C. ja auch nicht tun, weil er geschrieben hat, dass die Mutter sich (irgendwann nach 1994) die Beiträge bereits hat erstatten lassen. Wer lesen kann,...... Da es damals die KEZ schon gab (wurde 1986 eingeführt) ist das damalige eine Jahr pro Kind auf jeden Fall durch die Erstattung untergegangen. Es geht somit maximal um das 2. Jahr, das es erst seit Anfang Juli gibt. Und dann hätte die Frau 3 Jahre KEZ und müsste noch für 24 Monate freiwillig zahlen - das wären ca 2000 € und gäbe einen Rentenanspruch von etwa 90 €. Die Frage ob eine in der Türkei lebende Frau, die Türkin ist (wäre sie Deutsche hätte sie die Beiträge nicht zurückbekommen), überhaupt in die DRV freiwillig zahlen darf, lasse ich außen vor - das muss jetzt am Freitagabend wirklich nicht geprüft werden. :) Und mit Ihrem Lieblingsthema Minijob und Aufstockung brauchen Sie auch nicht anfangen-......... Zur praktischen Seite: die Dame soll einen Brief an die DRV schreiben und dann wird alles individuell geprüft - von der DRV die damals die Beiträge erstattet hat / wahrscheinlich DRV Bayreuth.
Schießl Konradam 04.07.2014 | 18:26
Zitat von KSC anzeigen
Entschuldigung, großer Meister weiß wirklich nicht wie Sie das meinen, mein Thema Mini- Job und Aufstellung, Meinen Sie die Beitragsaufstockung von 3,9% und mtl. Selbst Beteiligung von 17,55, oder gar den viel beklagten staatlichen Lohnzuschuss-den ich nicht ausrechnen kann-schon deshalb ist dies nicht mein Ding, wie evtl. Sie es meinen. MfG.
Schießl Konradam 04.07.2014 | 18:30
Zitat von Schießl Konrad anzeigen
Schießl Konrad schrieb

Lieber Konrad Schießl, Sie haben Recht, nach der Erstattung war nicht gefragt.

Musste Herr C. ja auch nicht tun, weil er geschrieben hat, dass die Mutter sich (irgendwann nach 1994) die Beiträge bereits hat erstatten lassen. Wer lesen kann,......

Da es damals die KEZ schon gab (wurde 1986 eingeführt) ist das damalige eine Jahr pro Kind auf jeden Fall durch die Erstattung untergegangen.

Es geht somit maximal um das 2. Jahr, das es erst seit Anfang Juli gibt.

Und dann hätte die Frau 3 Jahre KEZ und müsste noch für 24 Monate freiwillig zahlen - das wären ca 2000 € und gäbe einen Rentenanspruch von etwa 90 €.

Die Frage ob eine in der Türkei lebende Frau, die Türkin ist (wäre sie Deutsche hätte sie die Beiträge nicht zurückbekommen), überhaupt in die DRV freiwillig zahlen darf, lasse ich außen vor - das muss jetzt am Freitagabend wirklich nicht geprüft werden. :)

Und mit Ihrem Lieblingsthema Minijob und Aufstockung brauchen Sie auch nicht anfangen-.........

Zur praktischen Seite: die Dame soll einen Brief an die DRV schreiben und dann wird alles individuell geprüft - von der DRV die damals die Beiträge erstattet hat / wahrscheinlich DRV Bayreuth.

[/quote]

Entschuldigung, großer Meister weiß wirklich

nicht wie Sie das meinen, mein Thema Mini-

Job und Aufstellung,

Meinen Sie die Beitragsaufstockung von 3,9%

und mtl. Selbst Beteiligung von 17,55, oder gar den viel beklagten staatlichen Lohnzuschuss-den ich nicht ausrechnen kann-schon deshalb ist dies nicht mein Ding, wie

evtl. Sie es meinen.

MfG.

[/quote]

Entschuldigung, muss natürlich Aufstockung

heißen.

Lieber Konrad Schießl, Sie haben Recht, nach der Erstattung war nicht gefragt. Musste Herr C. ja auch nicht tun, weil er geschrieben hat, dass die Mutter sich (irgendwann nach 1994) die Beiträge bereits hat erstatten lassen. Wer lesen kann,...... Da es damals die KEZ schon gab (wurde 1986 eingeführt) ist das damalige eine Jahr pro Kind auf jeden Fall durch die Erstattung untergegangen. Es geht somit maximal um das 2. Jahr, das es erst seit Anfang Juli gibt. Und dann hätte die Frau 3 Jahre KEZ und müsste noch für 24 Monate freiwillig zahlen - das wären ca 2000 € und gäbe einen Rentenanspruch von etwa 90 €. Die Frage ob eine in der Türkei lebende Frau, die Türkin ist (wäre sie Deutsche hätte sie die Beiträge nicht zurückbekommen), überhaupt in die DRV freiwillig zahlen darf, lasse ich außen vor - das muss jetzt am Freitagabend wirklich nicht geprüft werden. :) Und mit Ihrem Lieblingsthema Minijob und Aufstockung brauchen Sie auch nicht anfangen-......... Zur praktischen Seite: die Dame soll einen Brief an die DRV schreiben und dann wird alles individuell geprüft - von der DRV die damals die Beiträge erstattet hat / wahrscheinlich DRV Bayreuth.
Entschuldigung, großer Meister weiß wirklich nicht wie Sie das meinen, mein Thema Mini- Job und Aufstellung, Meinen Sie die Beitragsaufstockung von 3,9% und mtl. Selbst Beteiligung von 17,55, oder gar den viel beklagten staatlichen Lohnzuschuss-den ich nicht ausrechnen kann-schon deshalb ist dies nicht mein Ding, wie evtl. Sie es meinen. MfG.
Entschuldigung, muss natürlich Aufstockung heißen.
W*lfgangam 04.07.2014 | 21:58
S. K. ...überlegen Sie _wirklich_ den Inhalt Ihrer Beiträge bezogen auf die Fragen? - oder kommentieren Sie einfach nur so drauf los? Zweifelsohne versuchen Sie sich sicher Mühe zu geben - allein Ihre Kenntnisse reichen für die aktuellen Fragen nicht mehr aus und stiften nur Verwirrung! Oder blenden Sie die Reaktionen auf Ihre Antworten einfach aus/nehmen Sie nicht mehr war? Gruß w.
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