Lieber Konrad Schießl, Sie haben Recht, nach der Erstattung war nicht gefragt.
Musste Herr C. ja auch nicht tun, weil er geschrieben hat, dass die Mutter sich (irgendwann nach 1994) die Beiträge bereits hat erstatten lassen. Wer lesen kann,......
Da es damals die KEZ schon gab (wurde 1986 eingeführt) ist das damalige eine Jahr pro Kind auf jeden Fall durch die Erstattung untergegangen.
Es geht somit maximal um das 2. Jahr, das es erst seit Anfang Juli gibt.
Und dann hätte die Frau 3 Jahre KEZ und müsste noch für 24 Monate freiwillig zahlen - das wären ca 2000 € und gäbe einen Rentenanspruch von etwa 90 €.
Die Frage ob eine in der Türkei lebende Frau, die Türkin ist (wäre sie Deutsche hätte sie die Beiträge nicht zurückbekommen), überhaupt in die DRV freiwillig zahlen darf, lasse ich außen vor - das muss jetzt am Freitagabend wirklich nicht geprüft werden. :)
Und mit Ihrem Lieblingsthema Minijob und Aufstockung brauchen Sie auch nicht anfangen-.........
Zur praktischen Seite: die Dame soll einen Brief an die DRV schreiben und dann wird alles individuell geprüft - von der DRV die damals die Beiträge erstattet hat / wahrscheinlich DRV Bayreuth.