Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Rentenversicherungsträger haben eine Pressemitteilung mit ff. Inhalt veröffentlicht: Der Versand der schriftlichen Bescheinigung über die Rentensteigerung zum 1. Juli - 2,53 Prozent im Osten und 1,67 Prozent im Westen - hat seit kurzem begonnen und wird noch bis Ende Juli dauern. Wichtig: In diesen Rentenanpassungsmitteilungen ist die Mütterrente noch nicht enthalten.
Die sogenannte Mütterrente wird für die Mütter, in Einzelfällen auch für Väter, deren Rente vor Juli 2014 begonnen hat, erst im dritten Quartal berechnet - und zwar rückwirkend ab 1. Juli dieses Jahres. Über die Berechnung wird ein gesonderter Bescheid erteilt, der im Herbst dieses Jahres verschickt werden soll. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden.
Mütter bzw. Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten nach der Berechnung eine Nachzahlung für die Monate ab Juli. Die Gutschrift geht also niemandem verloren.
Der in den momentan verschickten Rentenanpassungsmitteilungen enthaltene neue Zahlbetrag, den der Berechtigte ab 1. Juli 2014 überwiesen bekommt, berücksichtigt die Mütterrente noch nicht. Allerdings wird der anteilige Betrag für die in der Rente bereits nach bisherigem Recht angerechneten Kindererziehungszeiten - wie in den vergangenen Jahren auch - gesondert ausgewiesen. Mit der Mütterrente hat diese Information nichts zu tun.
Da wundert sich der Laie, über die Rechenkunst des Fachmannes, wie sagte doch Münte: ""Das kann überhaupt nicht funktionieren. Da muss man nicht Mathematik studiert haben, da reicht auch Grundschulde 92421 Schwandorf.. Gebe zu, sicher Pfennig/ Cent Fuchserei. Gleich vorne weg, auch in der Krankenversicherung Pflichtversicherte erhalten 7,3% Zuschuß zur Krankenversicherung, zahlen aber 2,05 oder sogar 2,30% Pflegeversicherung allein.Nicht Vorsicht, es ist Pflicht, bei den Meisten Privat- renten, besonders bei Betriebsrenten, zahlt der Rentner den vollen Satz von derzeit 15,50%. Meine aber auch, Ihre Interpredation stimmt nicht, bei den Genannten 50,78 zu 57,22 sind die 10,25 Abzüge im Spiel. Dies kann nicht stimmen, ausgehend von 2 mal 28,61 und Brutto 57,22 ergeben sich nach 10,25% Abzug 51,35 und nicht 50,78 Euro. Ich meine, der Text der Mitteilung zur Renten- anpassung zum 1.7.2014 drückt dies auch aus In diesem Bescheid ist der Zuschlag noch nicht enthalten, bestätigt doch,, der Bruttobetrag ist gemeint. MfG.(...)dann bekommt meine Frau statt 28 Euro pro Kind nur 25 Euro ab 01.07.2014, Bestrafung für doppelte Belastung oder wie soll ich dieses sehen.Hallo Michl, 28,61 (West) ist der Bruttobetrag aus diesem Zuschlag von 1 EP pro Kind. Da fast alle Rentner/innen in der Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert sind, werden 10,25 % davon gleich einbehalten und an die Kranken-/Pflegekasse abgeführt. Ist keine 'Strafe', ist ja bisher bei der Rente Ihrer Frau auch schon so - hier wird nur die bestehende Rente um diesen Bestandteil 'Mütterrente' erhöht ...KV/PV und ggf. erhöhte Steuerpflicht liegt nicht in den Händen der DRV. Gruß w. ...nicht in der KV/PV pflichtversicherte Rentner/innen erhalten sogar noch mal 7,3 % KV-Zuschuss oben drauf – Vorsicht, die zahlen dann aber auch (erhöhte) Beiträge selbst. Noch'n kleinen Herzkasper hintendran: privat KV/PV-Versicherte streichen die 7,3 % erst mal komplett ein 8-)
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