Hallo Pflegender,
besteht für den Pflegebedürftigen ein Pflegeleistungsanspruch mindestens nach Pflegegrad 2, muss Ihr zeitlicher Pflegeaufwand wöchentlich wenigstens zehn Stunden betragen und regelmäßig an mindestens zwei Tagen in der Woche erbracht werden. Bis zum 31. Dezember 2016 waren noch regelmäßig 14 Stunden wöchentlich erforderlich. Die letztendliche Feststellung zum Pflegeaufwand trifft die zuständige Pflegekasse. Diese muss Ihnen die Sie betreffenden Feststellungen auf Wunsch mitteilen. Wir empfehlen Ihnen außerdem unsere Informationsbroschüre "Rente für Pflegepersonen -Ihr Einsatz lohnt sich", die Sie auf unserer Homepage herunterladen können. Darin finden Sie alle wichtigen Informationen sowie die Bemessungsgrundlagen für den von der Pflegekasse zu leistenden Beitrag für ihre Rentenversicherung.
Die Broschüre können Sie unter folgendem Link herunterladen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung