Eine nahe Verwandte pflegt zwei behinderte Kinder. Sie ist nach meinem Kenntnisstand im Sinne der Rente für Pflege als Pensionärin "versicherungsfrei". Allerdings beträgt ihre Pension lediglich 49% des höchstmöglichen Ruhegehaltssatzes von 71,75%, da sie wegen der Pflege viele Jahre nur in Teilzeit tätig war. Rentner mit Teilrente ("99%") können ja bekanntlich wieder versicherungspflichtig werden und rentensteigernde Beiträge für Pflege erhalten. Eine "Teilpension" (unterhalb der vollen Versorgungsbezüge) entspräche ja gewissermaßen auch einer Teilrente. Wie rigoros ist die Bestimmung über Versicherungsfreistellung für Pensionäre? Falls die Frage hier nicht im richtigen Forum gestellt wurde, wäre ich für Hinweise dankbar, wer eine verbindliche Auskunft erteilen könnte.
22.01.2020, 13:46
von
NikolausJo
Zitiert von: NikolausJo
Eine nahe Verwandte pflegt zwei behinderte Kinder. Sie ist nach meinem Kenntnisstand im Sinne der Rente für Pflege als Pensionärin "versicherungsfrei". Allerdings beträgt...
Nachtrag: Sie bezieht zusätzlich auch eine geringe Altersrente der DRV.
22.01.2020, 14:47
von
Klugpuper
Mit Bezug einer Versorgung (z. B. Pension, die mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze gezahlt wird, besteht Versicherungsfreiheit, d. h. die Pflegekasse muss keine Beiträge zahlen. Auf den Ruhegehaltssatz kommt es dabei nicht an.
22.01.2020, 15:51
von
Berater
Die Frage ist an die pensionszahlende Stelle zu richten.
22.01.2020, 16:06
Experten-Antwort
Hallo NikolausJo,
die Versicherungsfreiheit für Personen, die eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen, gilt unabhängig von der Höhe dieser Versorgung.
22.01.2020, 16:11
von
Günter H.
Zitiert von: NikolausJo
Eine nahe Verwandte pflegt zwei behinderte Kinder. Sie ist nach meinem Kenntnisstand im Sinne der Rente für Pflege als Pensionärin "versicherungsfrei". Allerdings beträgt ihre Pension lediglich 49% des höchstmöglichen Ruhegehaltssatzes von 71,75%, da sie wegen der Pflege viele Jahre nur in Teilzeit tätig war. Rentner mit Teilrente ("99%") können ja bekanntlich wieder versicherungspflichtig werden und rentensteigernde Beiträge für Pflege erhalten. Eine "Teilpension" (unterhalb der vollen Versorgungsbezüge) entspräche ja gewissermaßen auch einer Teilrente. Wie rigoros ist die Bestimmung über Versicherungsfreistellung für Pensionäre? Falls die Frage hier nicht im richtigen Forum gestellt wurde, wäre ich für Hinweise dankbar, wer eine verbindliche Auskunft erteilen könnte.
Sie sollten schon noch erwähnen das die Pension trotzdem noch 1850€ beträgt.
22.01.2020, 18:45
von
NikolausJo
@Experten-Antwort & alle sachlichen Beiträge vielen Dank.
22.01.2020, 19:15
von
NikolausJo
Zitiert von: Günter H.
Zitiert von: NikolausJo
Eine nahe Verwandte pflegt zwei behinderte Kinder. Sie ist nach meinem Kenntnisstand im Sinne der Rente für Pflege als Pensionärin "versicherungsfrei". Allerdings beträgt ihre Pension lediglich 49% des höchstmöglichen
Sie sollten schon noch erwähnen das die Pension trotzdem noch 1850€ beträgt.
@Günter H. Extra für Sie habe ich jetzt noch einmal nachgefragt. Die Pension beträgt (mit Kindergeld) 3.382,39 €, zuzüglich bereits erworbene Pflege-Rente i.H. von 278,70 €. Gesamt brutto 3.661,09 €.