Ich bin nicht berufstätig, Hausfrau, Mieteinnahmen.
Ich zahle aktuell freiwillige Beiträge in die gesetzlichen Rentenversicherung um Beitragszeiten zu erhalten und meine spätere Rente zu erhöhen.Für meine Mutter habe ich Ende Januar einen Antrag auf Pflegegrad gestellt. Gutachtertermin nächste Woche. Pflegeperson bin ich.Was bedeutet das für meine Rentenversicherung und meine Krankenversicherung (freiwillig versichert in gesetzlicher Krankenversicherung) ? Muss ich über die Pflegeversicherung pflichtversichert in der Rentenversicherung werden oder kann ich auch weiter freiwillige Beiträge einzahlen, weil mir das mehr Rente später bringt ? Was passiert mit meinen bereits gezahlten Beiträgen für die Monate Januar bis Juli, wenn der Pflegegrad rückwirkend zum Januar festgestellt wird ?
Wie geht es mit meiner Krankenversicherung weiter ? Bekomme ich dafür einen Zuschuß von der Pflegeversicherung ?
Wie geht es mit meiner Krankenversicherung weiter ? Bekomme ich dafür einen Zuschuß von der Pflegeversicherung ?
Das sollten Sie die Pflegeversicherung fragen, ist ja kein Thema der Rentenversicherung.
Okay, diese Frage stelle ich der Pflegeversicherung.
Wer kann mir hier die Fragen zur RV beantworten ?
Für die Krankenversicherung muss man selbst aufkommen. Wenn man verheiratet ist, kann man in die Familienversicherung.
Um Rentenpunkte zu bekommen bedarf es mindestens PG2 und mindestens 10 Stunden Pflege an mindestens 2 Tagen.
und wenn ich nur 7 Tagetäglich 1,5 mache ?
Kann ich dann weiter freiwillig Rentenbeiträge zahlen ?
Die Zahlung von freiwiliigen Beiträgen bringt mir später mehr Rente als die Pflichversicherung der Pflegekasse.
Hallo,
neben den Pflichtbeiträgen für die Pflege können Sie keine eigenen Beiträge mehr zahlen.
Wenn Sie über die Pflege pflichtversichert sind, zahlt die Pflegekasse die Rentenbeiträge für Sie.
Dann sind Sie aber nicht mehr zur freiwilligen Versicherung berechtigt.
Ist letztlich ein Rechenspiel....
Ihr Beispiel an 7 Tagen 1,5 Stunden sind auch mehr als 10 Stunden an mindestens 2 Tagen.....also Pflichtversicherung.
Würden Sie an 7 Tagen jeweils 1 Stund pflegen, sind Sie nicht pflichtversichert.
Ggf. gezahlte freiwillige Beiträge werden erstattet, wenn die Zeiten durch die Pflege zu Pflichtbeitragszeiten werden.
Um die Rente zu erhöhen gibt es ggf. noch andere Möglichkeiten, wenn Sie noch nicht den 45. Geburtstag feiern konnten oder mindestens 50 Jahre alt sind und theoretisch noch die 35 jährige Wartezeit erfüllen können.
[quote=392887]Für die Krankenversicherung muss man selbst aufkommen. Wenn man verheiratet ist, kann man in die Familienversicherung.
Das ist so nicht ganz richtig. Man kann bei der Pfegeversicherung beantragen, dass diese die Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung bis zur Höhe des Mindestbeitrages übernimmt.
Gruß
Makro
Hallo Sabine,
hier noch ein paar weiterführende Informationen,
denn noch wissen Sie ja nicht, welchen Pflegegrad Ihre Mutter erhält.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege.html
Informieren Sie sich auch schon mal zum Thema Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege, wenn Sie selbst mal nicht können...
Alles Gute!
Arbeiten Sie denn?
Man darf nur unter 30 Stunden arbeiten, um die Rentenbeiträgr der Pflegekasse zu erhalten.
Und Januar beantragt und noch kein Ergebnis?
Ist es nicht innerhalb von 3 Wochen gesetzlich vorgeschrieben, über den Antrag zu entscheiden?
Ist aber eigentlich wirklich alles Stoff für die Pflegeversicherung/Forum ect...
Hallo Sabine fragt Forum,
Pflegepersonen sind Personen, die einen Bedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat.
Pflegepersonen sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Entscheidung hierüber, ob und wann Sie versicherungspflichtig werden, trifft die Pflegekasse. Durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen ist eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen dann nicht mehr möglich.
Hinsichtlich Ihrer Fragen zur Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Pflegepersonen sind Personen, die einen Bedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat.
Pflegepersonen sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Entscheidung hierüber, ob und wann Sie versicherungspflichtig werden, trifft die Pflegekasse. Durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen ist eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen dann nicht mehr möglich.
Hinsichtlich Ihrer Fragen zur Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Als Ergänzung zum Kommentar vom Experten (Stichwort Krankenkasse):
siehe nachfolgender Link , Unterpunkt "Sozial Abgesichert in der Pflegezeit"
https://aok-pfiff.de/leistungen-der-pflegeversicherung/pflegezeit
MfG
Lehrling Makro
Als Ergänzung zum Kommentar vom Experten (Stichwort Krankenkasse):
siehe nachfolgender Link , Unterpunkt "Sozial Abgesichert in der Pflegezeit"
https://aok-pfiff.de/leistungen-der-pflegeversicherung/pflegezeit
MfG
Lehrling Makro
Ein guter Hinweis, auch wenn ich meine, dass diese Beteiligung der Pflegekasse an der KV nur greift, wenn, wie in dem Beitrag beschrieben, ein Arbeitnehmer sich vorübergehend freistellen lässt. Nicht bei jemanden, der ansonsten nicht berufstätig ist und also durch die Pflege keinen Verdienstausfall hat, sondern ja sowieso schon anders krankenversichert ist. Aber letztendlich ist dies natürlich schnell bei der KK/PK zu klären.
Hmm, die Dame ist Hausfrau. Falls sie verheiratet ist könnte u.U. die Familienversicherung greifen, da sind aber noch die Mieteinnahmen und wenn diese einen gewissen Wert übersteigen greift §10 SGB V nicht mehr, dann wäre nur die freiwillige KK-Mitgliedschaft möglich. Falls diese Konstellation vorliegen sollte, dann ... siehe mein Hinweis ... dürfte den wenigsten bekannt sein.
MfG
Lehrling Makro
PS: Mein Cheffe würde wieder ... hüstel, hüstel ... naja, ist mehr ein Thema für ein KK/PV-Forum.
MfG
Lehrling Makro
PS: Mein Cheffe würde wieder ... hüstel, hüstel ... naja, ist mehr ein Thema für ein KK/PV-Forum.
Und das völlig zu Recht!
Hallo Sabine fragt Forum,
über Sinn/Unsinn freiwilliger Beiträge ./. kostenlose Pflichtbeiträge aus Pflegetätigkeit - sowie dem etwaigen Vorteil aus Pflichtbeiträgen für diverse Rentenarten (auch Reha-Möglichkeiten) informiert Sie Fall-/individuell bezogen Ihre wissende Beratungsstelle vor Ort. HIER kennt keiner ihr bisheriges Versicherungskonto/das Best-OFF zu dieser Frage zu beantworten.
Gruß
w.
PS: der Hinweis von @Macro hat auch einen gewissen 'Pfiff', aber schon sehr speziell/individuell - gleichwohl wieder ein Pünktchen zum 'Berater des Jahres/der über DRV-Tellerrand schaut/kann' gesammelt *g
MfG
Lehrling Makro
PS: Mein Cheffe würde wieder ... hüstel, hüstel ... naja, ist mehr ein Thema für ein KK/PV-Forum.
Hallo Makro, da dies Thema mich gerade aktuell persönlich interessiert, habe ich noch mal weiter recherchiert...
und lt. Bundesgesundhitsministerium (und die sollten es ja wohl ganz genau wissen...) hat es nichts mit der freiwilligen Versicherung ansich zu tun (die abgeschlossen werden musste, wegen evtl. Ausschluss Familienversicherung), sondern für
"Beschäftigte, die nach den Maßgaben des Pflegezeitgesetzes
(PflegeZG) von der Arbeitsleistung (für die Dauer von bis zu
sechs Monaten) vollständig freigestellt wurden oder deren
Beschäftigung durch Reduzierung der Arbeitszeit zu einer
geringfügigen Beschäftigung wird, erhalten auf Antrag
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, soweit im
Einzelfall keine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist."
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/user_upload/BMG_Ratgeber-Pflegeleistungen_zum_Nachschlagen_bf_neu.pdf
Seite 33
Also nicht für alle, die jemanden Pflegen, ist dieser Beitragszuschuss möglich und anscheinend auch nicht über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus, wenn dieser jemand zuvor aufgrund Überschreitung der BeitrBemGrenze freiwillig versichert war und dann seine Arbeitszeit 'nur' auf z.B. 30 oder 20 Stunden reduziert, denn das ist dann (wohl schon aufgrund des entsprechend hohen Einkommens) dennoch nicht 'geringfügig'.
Deshalb also vielleicht besser doch überdenken, wer diesen Hinweis zukünftig von Ihnen bekommen sollte :-)
@Sabine: Trotzdem einfach mal bei der Pflegekasse nachfragen, kost ja nix