Guten Tag,
kurze Darstellung des Sachverhalts:
Mutter (berentet) lebt mit Mann (Pflegegrad 5) in einem Haus und pflegt diesen als 1. Pflegeperson. Des Weiteren pflegen noch 2 Kinder, die beide teilzeit arbeiten. Kind 1 lebt vor Ort und pflegt 15 Std. an 3 Tagen. Kind 2 lebt entfernt und kommt alle 2 Wochen übers WE (Fr-Mo) ins Elternhaus, lebt dort und versorgt den Vater komplett und entlastet damit die Mutter.
Nun die Fragen:
1. handelt es sich bei der Mutter um eine 24-Std.-Pflege? Und damit auch bei Kind 2, die die Pflege alle 2 Wochen komplett von der Mutter übernimmt?
Der MDK gibt hier 10Std. an 7 Tagen statt einer 24-Std. Pflege an. Was sind die Bedinungen einer 24-Std.-Pflege?
2. Kind 2 kommt regelmäßig in 2 Wochen auf einen Pflegeaufwand von 4 Tagen mit 40 Std. (falls man dem MDK folgt), die sie von der Mutter übernimmt. Ist hier eine Auslegung auf einen regelmäßigen Wochendurchschnitt (mind. 2Tage à 10 Std) in 2 Wochen mit 4 Tagen bzw. 4 Wochen mit 8 Tagen zulässig? Ist dies eine Ermessenssache der jeweiligen Krankenkasse? Es scheint Krankenkassen zu geben, die dies zulassen.
3. Da seit längerer Zeit gepflegt wird ohne von einer möglichen Rentenversicherungspflicht zu wissen: kann diese nachträglich greifen?
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und danke sehr herzlich für Ihre Unterstützung!