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Experten-Antwort

Rente für Pflegepersonen

von Hanni Hüsch17.12.2016 | 13:03
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Sehr geehrtes Forum, ich pflege seit 2014 meine Mutter bei einer Pflegestufe 2. Am 1.1.2017 ändert sich die Pflegestufen 2 in Pflegegrad 3 und der Beitrag zur Rente für Pflegepersonen steigt von 9,27 € auf 12,58 €. Würde das auch für mich gelten, oder müsste ich dafür wieder ein ganzes Jahr gepflegt haben? Mit freundlichen Grüßen Hanni Hüsch

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Hüsch,

Die Pflegekasse zahlt für die Pflegeperson Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung ein. Bei den von Ihnen genannten Beträgen „von 9,27 EUR auf 12,58 EUR“ handelt es sich nicht um den Einzahlungsbetrag, sondern um den Betrag der voraussichtlichen monatlichen Rentensteigerung, die diese Einzahlung durch die Pflegekasse bei einem Jahr Pflege in Ihrem Versicherungskonto bewirkt.

Damit Sie später Ihre Regelaltersrente beziehen können, müssen Sie insgesamt mindestens 5 Jahre mit Beiträgen zur Rentenkasse gezahlt haben (z.B. durch Pflege, durch Beschäftigung, Kindererziehung, Krankengeld etc.). Vorausgesetzt Sie erreichen diese 5 Jahre mit Beitragszahlungen bis zur Regelaltersgrenze, so erhalten Sie auch die Rente unter Einbeziehung Ihrer Pflegezeit. Eine Mindestpflegezeit gibt es nicht.

Ab dem 01.01.2017 gelten die neuen Werte für die Pflegekasse. Sie brauchen hierfür aber nichts zu tun. Die Pflegekasse wird einfach die dann gültigen Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten

KSCam 17.12.2016 | 13:24
Wenn bislang schon von der Pflegekasse Beiträge auf Ihr Rentenkonto gezahlt wurden, sehe ich keinen Grund warum das nun anders sein sollte. Wenn es 2017 neue Werte gibt, gelten die dann auch, alles andere wäre ja unlogisch, oder? Eine "Mindestpflegezeit" gibt es meines Wissens auch nicht. Theoretisch kann ab heute Pflege anerkannt sein, Beiträge werden gezahlt und morgen stirbt der zu Pflegende - dann stehen halt nur ein oder 2 Tage Pflege in Ihrem Rentenkonto. Dauert die Pflege 5 Jahre dann sind es halt 5 Jahre, usw......
W*lfgangam 17.12.2016 | 15:49
Hallo Hanni Hüsch, Sie meinen damit sicher, dass das der DRV gemeldete Entgelt für die Pflegetätigkeit nach neuem Pflegegrad 3 zu einer _ künftigen_ mtl. Rente für diesen JAHRES-Zeitraum der Pflege auf 12,58 EUR steigt?! ...denn, der _Beitrag_ zur Pflegeversicherung erhöht nur um 0,25 % Sofern die Pflegetätigkeit nicht ein ganzes Jahr dauert, wird natürlich nur - wie bisher auch - anteilig nach den neuen Pflegegraden eine Pflichtbeitragszeit für Pflegetätigkeit in Ihrem Rentenkonto verbucht, mit den sich daraus ergebenden mtl. Werten bis dahin. Dafür müssen Sie nichts machen/auch nicht wegen der neuen Pflegegrade, das macht die Pflegekasse automatisch. Gruß w.
Herz1952am 17.12.2016 | 18:02
Hallo Hanni Hüsch, hier eine komplette Tabelle für Pflegende Angehörige für 2017: https://www.pflege-durch-angehoerige.de/2016/09/26/rente-fuer-di… Es handelt sich jedoch nicht um die monatlichen Rentenbeiträge für Pflegende, sondern um die monatliche Rente bei ganzjähriger Pflege. W*lfgang hat das schon in seinem Beitrag erwähnt. Gruß
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