Rente für Schwerbechädigte

von
petra

Ich bin im Februar 1954 geboren u.seit 1969 in ununterbrochenem Arbeitsleben. Seit 2 Jahren habe ich 50% Schwerbeschädigung. Ich möchte nächstes Jahr die Altersteilzeit nutzen. Ab wann habe ich Rentenanspruch, auch mit Abschlag?

Experten-Antwort

Soweit Schwerbehinderung auch zum Rentenbeginn vorliegt, können Sie frühestens zum 1.11.2014 (60 Jahre + 8 Monate) eine Altersrente beziehen. Der Abschlag beträgt dann 10,8 %.

von
Momo

Zusatz zum Experte:
Bitte beachten Sie dass ihr Schwerbehindertenausweis bei Rentenbeginn weiter gültig sein.
Ein abschlagsfreier Rentenbeginn wäre mit 63 Jahren und 8 Monaten möglich.

von
Wendelin

Liebe Experten,
meines Wissens besteht für Rentner die vor Erreichen der Regelsaltersgrenze eine Hinzuverdienstgrenze von 400 € .Gilt diese nur für die Zeit bis dahin ( z.B.von 62-65) oder dann für immer?
MFG Wendelin

von
Schiko.

Ab dem 65. lebensjahr ist ein
zusatzverdienst vogelfrei.
Dies gilt natürlich nicht für die
steuer.
Auch wenn vorher die 400
eurogrenze zu beachten war.

MfG.

von
Schiko.

Können sie mir den unter-
schied erklären:
Der experte schrieb, soweit
schwerbehinderung auch zum rentenbeginn vorliegt!
Sie erklären, beachten sie
dass ihr schwerbehinderten-
ausweis bei rentenbeginn weiter gültig ist ( sein).

MfG.

von
MM

Der Hinzuverdienst ist erst ab dem erreichen der Regelsltersgrenze unbegrenzt!
Bis dahin gelten die 400 EUR!
65. Lebensjahr und Erreichen der Regelaltersgrenze können voneinander abweichen!

von
Schiko.

Könnten sie mir bitte ein bei-
spiel nennen, bei welcher rentenart auch schon vor 65
jahren die begrenzung von monatlich 400 nicht mehr
eingehalten werden muß.

MfG.

von
Philipp

Hallo,
"MM" ist zukunftsorientiert.
Durch die Anhebung der Altersrgrenze auf das 67. Lebensalter ist seine/ihre Formulierung richtig.
Er/sie meinte keinesfalls einen Zeitpunkt vor dem 65. Lebensjahr.

Philipp

von
Schiko.

Darf ich dies so verstehen?

Jahrgang 1952 kann erst
mit mit 65+ 6 monate in
rente gehen.
Folglich gelten die 400 zusatz
verdienst auch noch 6 monate
später als der 65. geburtstag.

MfG.

von
Philipp

Richtig, so ist es.

mfg
Philipp

von
Schoki.

Das sein Widerspruch welches erkannt worden sein ist. Danke Schiko für das tolle Antwort.

von
Rosanna

Beim RENTENBEGINN muss eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % vorliegen.

Normalerweise ist dann auch der Schwerbehindertenausweis GÜLTIG, soweit Schwerbeh. weiterhin besteht. ;-))

Ich kann keine mißverständliche Antwort erkennen....

von
Schiko.

Was hat dies mit mir zu tun
herr "schoki".
Aufklärung erbeten.

MfG,.

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