Hallo Ed,
Sie können die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" nur dann ohne eine Schwerbehinderung erhalten, wenn Sie berufsunfähig (bu) oder erwerbsunfähig (eu) nach dem Recht bis 12/2000 sind (weil Jahrgang vor 51). Fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger an, ob dies bei Ihnen erfüllt ist bzw. stellen Sie einen Antrag, damit diese Voraussetzung bei Ihnen geprüft werden kann. Im Regelfall kann der Medizinische Dienst dies anhand der beireits vorliegenden ärztlichen Unterlagen beurteilen...