Das Ergebnis der Überprüfung kann niemand vorhersehen. Der Grad der Behinderung kann nur durch einen neuen Bescheid verringert werden. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit eines solchen Bescheides wäre von der Schwerbehinderteneigenschaft noch bis zum Ende des dritten darauf folgenden Kalendermonats auszugehen. Evtl. kann diese Besonderheit helfen?