Hallo Pit,
es ist richtig, dass Sie sowohl die Altersrente für besonders langjährig Versicherte als auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst nach 64 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in Anspruch nehmen können.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie zwar schon mit 61 Jahren und 8 Monaten erhalten, allerdings dann mit Abschlag in Höhe von 10,8 %. Entscheiden sie sich für einen Rentenbeginn mit 62 Jahren und 8 Monaten, würde der Abschlag 7,2 % betragen (nicht: 10,8 %).