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Experten-Antwort

Rente für Schwerbehinderte

von Pit10.07.2018 | 09:59
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Ich bin 1962 Geboren müsste also bis 64,8 Jahren Arbeiten um Abschlag frei in Rente gehen zu können , dann hätte ich 48 Jahre eingezahlt. Ich bin aber Schwerbehindert 80% also müsste ich doch eigentlich 2 Jahre ehr gehen können also Theoretisch mit 62,8 aber laut Rechner ist das nicht so , da würden mir 10,8 % abgezogen. Oder begehe ich einen Denkfehler?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pit,

es ist richtig, dass Sie sowohl die Altersrente für besonders langjährig Versicherte als auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst nach 64 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in Anspruch nehmen können.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie zwar schon mit 61 Jahren und 8 Monaten erhalten, allerdings dann mit Abschlag in Höhe von 10,8 %. Entscheiden sie sich für einen Rentenbeginn mit 62 Jahren und 8 Monaten, würde der Abschlag 7,2 % betragen (nicht: 10,8 %).

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6 Antworten

Rentencrackam 10.07.2018 | 10:32
Hallo, Sie können entweder mit 64 Jahren und 8 Monaten ungemindert eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder ungemindert Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Mit Abschlägen könnten Sie frühestens mit 61 Jahren und 8 Monaten die Altersrente für schwerbehindere Menschen in Anspruch nehmen. Das wäre ein Abschlag von 10,8 Prozent.
Pitam 10.07.2018 | 10:46
Danke für die Antworten , unklar bleibt für mich jedoch wenn man beide Sachen erfüllt , Langjährig versichert und Schwerbehindert ist warum da der Unterschied zur Schwerbehinderung entfällt. Na ja es ist wie es ist.
was soll dasam 10.07.2018 | 12:14
Was wiegt denn schwerer: Eine Schwerbehinderung oder 45 Jahre lang schwer gearbeitet zu haben? Da könnte man jetzt endlos diskutieren und würde sich nicht einigen. Sowohl die Schwerbehinderung als auch die 45 Jahre ermöglichen es, mindestens 2 Jahre vor Erreichen der Regelaltersrente in Rente gehen zu können. Darüber sollte man sich als Betroffener eigentlich freuen – und nicht immer nur rumhadern und noch mehr verlangen wollen!
senf-dazuam 10.07.2018 | 11:59
Hallo Pit! Es sind halt verschiedene Renten mit versciedenen Bedingungen (Wartezeiten etc.): - Rente für besonders langjährig Versicherte --> Wartezeit von 45 Jahren --> Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr --> nicht vorzeitig möglich - Rente für langjährig Versicherte --> Wartezeit von 35 Jahren --> Altersgrenze 63 --> quasi eine vorzeitige Regelaltersrente - Rente für schwerbehinderte Menschen --> Wartezeit von 35 Jahren --> Altersgrenze vom Geburtsjahr abhängig --> bei Rentenbeginn schwerbehindert (GdB 50 oder mehr) --> auch vorzeitig mit Abschlag möglich Diese können Sie nicht miteinander "vermischen". Sie müssen für jede Rentenart separat schauen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und welche Abschläge anfallen und welcher BEtrag erreicht wird.
SEam 10.07.2018 | 12:17
Hallo Pit, im Jahr 2007 wurden die Gesetze geändert. RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 04/2007 Die Regelaltersgrenze wird schrittweise ab 2012 bis 2029 auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten, so dass dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt. Vorgezogene Altersrenten Altersrente für langjährig Versicherte: Schrittweise Anhebung auf 67 Jahre. Unter Anrechnung von Abschlägen ist eine vorzeitige Inanspruchnahme weiterhin ab 63 Jahren möglich. Die maximale Abschlagshöhe liegt bei 14,4% (4x3,6%). Altersrente für Schwerbehinderte: Schrittweise Anhebung auf 65 Jahre (bislang 63 Jahre). Unter Anrechnung von Abschlägen ist eine vorzeitige Inanspruchnahme ab 62 Jahren (bislang 60 Jahren) möglich. Die maximale Abschlagshöhe liegt bei 10,8% (3x3,6%). usw.
W*lfgangam 10.07.2018 | 20:56
Hallo Pit, Sie haben den bisherigen 'Vorteil' als Schwerbehinderter schon mit 64+8 abschlagsfrei in Rente gehen zu können nicht verloren, und das mit nur 35 Versicherungsjahren - die 'Anderen' müssen dafür immer noch 45 Jahre anrechenbare Jahre erreichen ...und Sie werden dabei mit den 45 Jahren nicht besser/schlechter gestellt. Daneben haben Sie weiterhin den Vorteil, schon mit 61+8 früher in Rente zu gehen können - natürlich mit 10,8 % Abschlag/oder verringertem Abschlag bei Wahl späterem Rentenbeginn, wenn Sie es so wollen. Den Anderen helfen die 45 Jahre oder nur 35 Jahre dabei gar nichts. Gruß w.
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