Ich bekomme eine Rente für langjährige Versicherte. Bin seit 1 Jahr, Schwerbehindert und bekomme jetzt eine Rente für "schwerbehinderte Menschen" ohne Renten-Abzüge (7,2%9..
Frage: Sollte meine Behinderung unter 50 % sinken (Heilungsbewährung) bekomme ich dann meine alte Rente wieder nach dem Merkmal für "schwerhinderte Menschen" ? Ich werde in 2 Jahren 65.
Mit freundlichen Grüßen
15.04.2011, 16:35
von
Gisela Kuske
15.04.2011, 16:44
von
KSC
Die Schwerbehinderten eigenschaft muss bei Rentenbeginn gegeben sein.
Fällt diese später weg, ist das vöölig belanglos.
Schönes WE
18.04.2011, 01:11
von
-_-
Zitiert von: Gisela Kuske
Ich bekomme jetzt eine Rente für "schwerbehinderte Menschen" ohne Renten-Abzüge. Sollte meine Behinderung unter 50% sinken (Heilungsbewährung) bekomme ich dann meine "alte" Rente wieder?
Nein, Sie beziehen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen unverändert (außer Rentenanpassungen) bis zu Ihrem Lebensende, es sei denn, Sie würden bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Hinzuverdienstgrenze (400,00 EUR Bruttoarbeitsentgelt mtl.) überschreiten. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es für Versicherte, die mindestens 60 Jahre alt sind, die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und bei Beginn der Rente schwerbehindert sind. Spätere Änderungen des GdB sind ohne Auswirkung auf die Rente und müssen auch nicht angezeigt werden.
18.04.2011, 11:16
Experten-Antwort