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Experten-Antwort

Rente für Schwerbehinderte

von Kondratchuk30.06.2015 | 22:26
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo!!! Mein Ex-Schwiegervater ist 53 Jahre alt, kam aus Russland, hat aber einen deutschen Ausweis. Hat einen Schwerbehindertenausweis (80 Grad) bekommt aber gar keine Leistungen. Wollte fragen, worauf er Anspruch hat!!!! Ich bedanke mich im Voraus!!!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kondratchuk,

wir schließen uns der Antwort von W*lfgang voll umfänglich an. Zunächst sollte der Weg zum Sozialamt oder Jobcenter erfolgen.

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5 Antworten

W*lfgangam 30.06.2015 | 23:00
Hallo Kondratchuk, zunächst, wenn Ihr Schwiegervater einen Vertriebenenausweis bekommen hat (Zuzug bis 91/92) oder die Spätaussiedlereigenschaft nach § 4 BVFG ( §§7,8 ist nutzlos), erhält er seine russischen Beschäftigungszeiten hier in der deutschen Rentenversicherung angerechnet (zu einem geringen Teil), ansonsten geht er leer aus, was spätere Rentenleistungen betrifft - da kann er nur auf Rentenzahlungen aus Russland hoffen, sofern die RU-Staatsangehörigkeit weiterhin besteht. Wenn aktuell keine Rentenleistungen möglich sind (Erwerbsminderung (EM) liegt vielleicht vor) wäre er ein Fall fürs Jobcenter (kann trotz EM noch teilweise arbeiten, Familieneinkommen/Bedarfsgemeinschaft zählt) oder fürs Sozialamt/Hilfe zum Lebensunterhalt (volle EM aus med. Gründen, aber befristet/Zeitrente) oder Grundsicherung (volle EM aus med. Gründen unbefristet), ggf. auch für ergänzendes Wohngeld. Keiner hier kann die genaue (Erwerbs-/Bedarfs-)Situation Ihres Schwiegervaters einschätzen, daher wäre der erste Weg zum Sozialamt. Dort erklärt man ihm, was/wie geht/wo er hin muss/welche Leistungen möglich/nichts möglich ist. Auch jede Beratungsstelle DRV (?) oder Rathaus/Versicherungsamt (!) klärt Sie/Ihren Schwiegervater über mögliche Leistungsansprüche auf bzw. was nicht geht ...einfach mal aufs 'Amt' gehen! Gruß w.
Das kann nicht seinam 02.07.2015 | 10:52
Und von was lebt der Schwiegervater? Das er gar keine Leistungen bekommt, kann nicht sein....?
Herz1952am 02.07.2015 | 12:02
Hallo, das kann nicht sein, er wird wohl zumindest Sozialhilfe bekommen, deswegen schnellstens zum Sozialamt. Und die Überraschung; sollten Sie ihn persönlich kennen und vermuten, dass er bedürftig ist, können Sie sich an das Sozialamt wenden und melden, dass Sie ihn für bedürftig halten. Das "Amt" wird dann tätig werden für die Aufklärung des "Falles". Wir haben - immer noch - das beste Sozialsystem der Welt, und das ist gut so.
Kondratchukam 02.07.2015 | 21:07
Hallo Zusammen!!!! Vielen Dank für die Antworten!!!! Der Sozialamt hat zwei Mal schon die Anträge abgelehnt! LG Mariya
W*lfgangam 02.07.2015 | 23:36
Hallo Kondratschuk, na, dann haben die ja gründlich geprüft, warum keine Leistungen möglich sind - und man liest die Ablehnungsgründe einfach nochmal nach ...oder lässt sich den Ablehnungsbescheid auf dem 'Amt' erklären - die beißen nicht ...obwohl, schon nach dem ersten Mal der Ablehnung/Erklärung/da gibt es nichts mehr, mögen die etwas 'ungeduldig' werden/hab ich Ihnen doch schon mal erklärt – da muss man auch mal zuhören/verstehen können! ;-) Gruß w.
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