Hallo Kondratchuk,
zunächst, wenn Ihr Schwiegervater einen Vertriebenenausweis bekommen hat (Zuzug bis 91/92) oder die Spätaussiedlereigenschaft nach § 4 BVFG ( §§7,8 ist nutzlos), erhält er seine russischen Beschäftigungszeiten hier in der deutschen Rentenversicherung angerechnet (zu einem geringen Teil), ansonsten geht er leer aus, was spätere Rentenleistungen betrifft - da kann er nur auf Rentenzahlungen aus Russland hoffen, sofern die RU-Staatsangehörigkeit weiterhin besteht.
Wenn aktuell keine Rentenleistungen möglich sind (Erwerbsminderung (EM) liegt vielleicht vor) wäre er ein Fall fürs Jobcenter (kann trotz EM noch teilweise arbeiten, Familieneinkommen/Bedarfsgemeinschaft zählt) oder fürs Sozialamt/Hilfe zum Lebensunterhalt (volle EM aus med. Gründen, aber befristet/Zeitrente) oder Grundsicherung (volle EM aus med. Gründen unbefristet), ggf. auch für ergänzendes Wohngeld.
Keiner hier kann die genaue (Erwerbs-/Bedarfs-)Situation Ihres Schwiegervaters einschätzen, daher wäre der erste Weg zum Sozialamt. Dort erklärt man ihm, was/wie geht/wo er hin muss/welche Leistungen möglich/nichts möglich ist. Auch jede Beratungsstelle DRV (?) oder Rathaus/Versicherungsamt (!) klärt Sie/Ihren Schwiegervater über mögliche Leistungsansprüche auf bzw. was nicht geht ...einfach mal aufs 'Amt' gehen!
Gruß
w.