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Experten-Antwort

Rente für Schwerbehinderte mit Abschlag 10,8 % ?

von Ruhiger Rentner22.11.2014 | 10:30
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6 Antworten

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Hallo, männl., geb. im Februar 1954, 39 Berufsjahre, krank, seitdem ohne Arbeit, Krankengeld und Arbeitslosengeld ausgeschöpft, inzwischen halbe Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI), Schwerbehindertenausweis 50 %, keine Tätigkeit mehr möglich. Ist die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte mit 60 Jahren plus 8 Monaten die einzige Möglichkeit oder sind jetzt Alternativen zu bedenken, ggf. welche? Danke! Lieben Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie den vorherigen Antworten bereits entnehmen konnten, ist die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen die früheste Möglichkeit, eine Altersrente in Anspruch nehmen zu können. Zur Antragstellung können Sie den "Verkürzten Antrag auf Versichertenrente" (R110) verwenden. Diesen finden Sie auch im Internet.

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5 Antworten

Karin G.am 22.11.2014 | 11:12
Ich wollte natürlich sagen, mit 60 u 8 mon., verschrieben.
Karin G.am 22.11.2014 | 11:10
Ich denke das ist die beste Möglichkeit mit 63 u 8 mon. in Rente, wenn Sie nicht in Hartz 4 rutschen wollen. Nach dem neuen Gesetz haben Sie ja mit 63 u 4 mon. die 45 Beitragsj. auch nicht voll. Das ist für mich wieder ein Beispiel, Krankheit wird noch bestraft mit hohen Abschlägen.
W'*lfgangam 22.11.2014 | 21:38
Hallo Ruhiger Rentner, so wie Sie es schildern, scheint es die einzige Möglichkeit zu sein, mit 60 + 8 in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu rutschen (sofern die Schwerbehinderteneigenschaft bei Rentenbeginn weiterhin vorliegt, die erforderlichen 35 Versicherungsjahre haben Sie ja). Alternativen? ...puhh – welche, rentenrechtlich sicher nicht. Sicher können Sie bis 63 + 8 warten, um dann die obige Rente ohne Abschlag zu erhalten, das 'lohnt' meist wirklich nicht. Haben Sie jetzt ergänzende Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit oder wird schon ergänzend HLU/Sozialhilfe/Wohngeld gezahlt? So oder so benötigen Sie eine weitere Beratung in der der nächsten Beratungsstelle – auch wenn ich da nicht viel Spielraum für finanzielle Möglichkeiten sehe, das muss man im Detail sehen. Gruß w.
Ruhiger Rentneram 23.11.2014 | 07:56
Danke euch beiden! Dachte mir schon, dass es zur (ca.) Verdopplung der bisherigen halben Rente - ebenfalls mit 10,8 % Abschlag - wohl kaum eine bessere Alternative geben kann. Daran dürfte auch eine Beratung nichts ändern, zumal ich nach den Schwierigkeiten mit der halben EM-Rente ziemlich DRV-scheu und auf Distanz bin. Zusätzliche Einkünfte habe ich nicht. Kann es sein, dass bisherige Rentner bei den Vordrucken auch das "volle Programm" erfüllen müssen, obwohl eigentlich alles schon bekannt ist? Habe keinen "Kurzantrag" o. ä. gefunden. Schönen Sonntag!
Ruhiger Rentneram 28.11.2014 | 19:59
Danke!
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