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Rente für Schwule & Lesben

von Max13.02.2009 | 17:19
1336 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich lebe 33 Jahre mit meinem Partner in einer gleichgeschlechtlichen eheähnlich Gemeinschaft. Habe ich Anspruch auf die Rente meines Partners.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Tat nur die gleichgeschlechlichen Lebenspartner einbezogen, zwischen denen eine eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Regelungen begründet worden ist.

5 Antworten

Heiraten!am 13.02.2009 | 17:41
wenn Sie heiraten bestehen nach eine "Ehedauer" von einem Jahr Hinterbliebenenrentenanspruche. Leben Sie nur so zusammen, dann halt nicht.
...2am 13.02.2009 | 17:38
Hallo Max! Eine eheähnliche Gemeinschaft reicht für einen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente nicht aus. Das gilt übrigens für homo- und heterosexuelle Paare. Bei heterosexuellen Paaren ist Voraussetzung das Bestehen einer rechtsgültigen Ehe, beii homosexuellen Paaren eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Nachzulesen in § 46 SGB 6 (Sie können z.B. mit dem Stichwort "Gesetze im Internet" googeln).
-_-am 13.02.2009 | 17:53
Dazu muss man keine Suchmaschinen bemühen, denn die liefern auch jede Menge "Schrott". Das BMJ stellt alle Gesetze und Verordnungen über http://bundesrecht.juris.de/ frei zugänglich bereit. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__46.html liefert die genannte Bestimmung (dort im Absatz 4).
Schiko.am 13.02.2009 | 19:45
Ich muss das letzte Wort haben, hab ich bei XXX gelesen. Das würde in diesem Fall "Verpartnern" heißen! Mit freundlichen Grüßen;
xxxam 13.02.2009 | 22:17
das war ich und nicht XXX
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