Hallo Alex,
ich möchte die Antwort von Modi1969 so bestätigen.
Von der neuen Grundrente (genauer vom Grundrentenzuschlag) profotieren nur Damen und Herren mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten. Diese werden sie in Deutschland nicht erreichen können. Eine An- bzw. Zusammenrechnung mit ihren Arbeitsjahren in Kasachstan ist nicht möglich, da dies für Spätaussiedler nach §7 BVFG nicht vorgesehen ist.