Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Alex,
ich möchte die Antwort von Modi1969 so bestätigen.
Von der neuen Grundrente (genauer vom Grundrentenzuschlag) profotieren nur Damen und Herren mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten. Diese werden sie in Deutschland nicht erreichen können. Eine An- bzw. Zusammenrechnung mit ihren Arbeitsjahren in Kasachstan ist nicht möglich, da dies für Spätaussiedler nach §7 BVFG nicht vorgesehen ist.
Interessant, danke an KSC und W*lfganghaben eigentlich diejenigen erhalten, die bereits bei Übersiedlung nach D. im Rentenbeginnalter waren? Also bspw. 1980 mit 65 aus der UdSSR in die Bundesrepublik?...haben diejenigen, sogar mit 100% der Entgelte nach Zuordnung nach dem alten Fremdrentengesetz. 1990ff./die Welt im Wandel - nur Ältere werden sich daran erinnern ;-) - erfolgte ein Wechsel in der Eingliederungspolitik, harsch formuliert: den (weiterhin hohen) Sozial- und Rententourismus aus den osteuropäischen Ländern für so genannte 'Volksdeutsche' (D-Sprachkenntnisse in der 3. Generation?? <- *Bingo = kein § 4) UND ausländische Angehörigen einzudämmen. Nicht so für die 1. Generation der wirklich Betroffenen ...die in den 70/80er Jahren angekommen sind. ...alles Weitere mögen Interessierte gerne anderweitig nachlesen/recherchieren, wie es da zu Änderungen der Rentengesetze/FRG kam und die Gründe dafür. Gruß w.
Sie können bis zum Rentenbeginn im Jahre 2025 mit den deutschen Zeiten nicht die mindestens erforderlichen 33 Jahre mit Grundrentenzeiten erreichen. Daher eindeutig: Nein, Sie werden keinen Anspruch auf Grundrente haben. Das hätten Sie aber auch schon aus den Vorbeiträgen erkennen können.Guten Tag Alex ist mein Name geboren im August 1959 Wir kamen im Dezember 1995 aus Kasachstan. Meine Frau (Russland Deutsche) hat § 4 und ich habe § 7 als Spätaussiedler. Ich arbeite seit Oktober 1996 ohne Unterbrechung in Deutschland plus 4 Monate Sprachkurse. Regelaltersrente gehört am 01.11.2025 Anfang Rentenanpassungen monatlich 839.14 EU. Meine Frage ist, habe ich Anspruch auf eine Rentenerhöhung nach dem neuen Gesetz im Jahr 2020?
.................................... Sie sind in AfD ?? ..........................Danke für Antwohrt, Aber kann ich noch arbeiten weiter? bis volle 33 Jahre wird,kann normaleweise bis 68 arbeiten oder es nicht erlaubt?...Sie können auch bis 86 arbeiten/es gibt kein Arbeitsverbot für Methusalixe, WENN Ihr AG das mitzieht ;-) Dann kann es sogar Zuschläge für die Rente geben, je nach Wahl der 3 Möglichkeiten ab Regelaltersgrenze + Beschäftigung. Gruß w.
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