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Experten-Antwort

Rente für spätaussiedler mit Paragraph §7

von Alex26.12.2020 | 13:50
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Alex ist mein Name geboren im August 1959 Wir kamen im Dezember 1995 aus Kasachstan. Meine Frau (Russland Deutsche) hat § 4 und ich habe § 7 als Spätaussiedler. Ich arbeite seit Oktober 1996 ohne Unterbrechung in Deutschland plus 4 Monate Sprachkurse. Regelaltersrente gehört am 01.11.2025 Anfang Rentenanpassungen monatlich 839.14 EU. Meine Frage ist, habe ich Anspruch auf eine Rentenerhöhung nach dem neuen Gesetz im Jahr 2020?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.12.2020 | 11:29

Hallo Alex,

ich möchte die Antwort von Modi1969 so bestätigen.

Von der neuen Grundrente (genauer vom Grundrentenzuschlag) profotieren nur Damen und Herren mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten. Diese werden sie in Deutschland nicht erreichen können. Eine An- bzw. Zusammenrechnung mit ihren Arbeitsjahren in Kasachstan ist nicht möglich, da dies für Spätaussiedler nach §7 BVFG nicht vorgesehen ist.

23 Antworten

Modi1969am 26.12.2020 | 16:25
Hallo, wenn Sie die Grundrente meinen, werden Sie wohl eher leer ausgehen. Die geforderte Mindestbiografie werden Sie alleine aus den in Deutschland zurückgelegten Zeiten eher nicht schaffen, da Ihre ausländischen Beschäftigungszeiten wegen Par. 7 für die deutsche RV nicht existieren. Einzige Chance wäre Anrechnung über ein Sozialversicherungsabkommen, sofern dies jemals geschlossen wird..
Alexam 26.12.2020 | 18:58
DANKE FÜR DIE ANTWORT Ja, ich habe GRUNDRENTE GEMEINT MÜSSEN VON SOZIALEN VORTEILEN LEBEN ODER BIS ENDE LEBEN ARBEITEN! RECHTLICHKEIT IMMER VOR.
Alexam 29.12.2020 | 18:58
Schönen Tag noch. Danke für die Antwort !!! Ich denke und hoffe, dass sich durch die Einführung des neuen Rentengesetz ab Januar 2021 einiges ändern wird !!! Obwohl dort auch eindeutig 33 Jahre stehen. Meine Frau erhält eine kleine Rente mit § 4 !!! Vielleicht bekommt sie wenigstens eine Rentenerhöhung, weil sie deutsche Eltern hatte. oder andere bewegungs gpuppe> https://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/21509-wicht…
Schadeam 29.12.2020 | 19:02
Wenn Ihre Frau bereits Rentnerin ist, werden Sie irgendwann ab Sommer/Herbst 2021 (oder vielleicht auch erst 2022) sehen ob Ihre Frau die Bedingungen für die Grundrente erfüllt oder nicht. Es geht ja automatisch wenn alle erforderlichen EDV Programme laufen.
Alexander am 15.01.2021 | 10:25
Mit Paragraph 7 wir sind richtig Diskriminiert,Ich arbeite 27 Jahre in BRD, 23 Jahre in Kasachstan weg geschmissen Zeit. Über uns mit Paragraph 7 redet keine , unsere arbeits Jahre einfach nicht anerkannt . Geschprech geht nur über Rente DDR, und Russen Deutsche mit Paragraph 4. Mit Paragraph 7 Menschen Dritte Klasse. Das ist ungerecht.
Siehe hieram 15.01.2021 | 10:55
Zitat von Alexander anzeigen
Sie können versuchen, eine Rente direkt aus Kasachstan zu erhalten. Ob dies grundsätzlich möglich ist, können Sie dort erfahren. Nicht jeder, der in Deutschland arbeitet, hat dann auch Anspruch auf eine Rente aus Zeiten, die er in anderen Ländern gearbeitet hat. Hierzu bedarf es unter anderem eines Sozialversicherungsabkommens, was in Ihrem Fall aber nicht zwischen den Ländern geschlossen wurde.
Janaam 15.01.2021 | 11:01
Auch wenn es Ihnen ungerecht vorkommt, es ist leider so. Kein Abkommen, kein Anspruch. Beantragen Sie die Rente für die 23 Jahre dort, wo Sie damals auch Beiträge gezahlt haben. Das geht auch, wenn man nicht mehr da lebt. Und nicht so verbittert sein. Sie sind doch sicher aus guten Grund nach Deutschland gekommen und leben doch gerne hier, oder? Die guten Sachen überwiegen doch sicher.
Schadeam 15.01.2021 | 11:21
Es ist nicht das Problem des deutschen Staates Ihnen für die 23 Jahre in Kasachstan eine vernünftige Rente zu zahlen. Das ist zunächst Ihr Problem und das des Staates Kasachstan. Wer in Australien oder Mexiko gearbeitet hat kommt auch nicht auf die Idee eine deutsche Rente zu fordern.
Alexander am 15.01.2021 | 13:36
Nach 1992 Dezember Aussiedler aus UdSSR auf Paragraph 4 und 7 sortiert.Das bedeutet Menschen auf zwei Klassen getrennt.Das ist ungerecht und Diskriminierung. Menschen aus einen Land,muss nicht sortieren auf Paragraphen, mit 4 Paragraph in BRD auch in Rentenversicherung nicht bezahlt,oder?
Janaam 15.01.2021 | 13:44
Was ist schon gerecht? Ich habe eine ganz andere Mütterrente als meine Mutter. Ich verdiene und zahle mehr in meine Rente ein als X und weniger als Y. Na und? Es muss halt irgendwo eine Linie gezogen werden bzw. uns sind manchmal Grenzen gesetzt.
W°lfgangam 15.01.2021 | 16:06
...kein Italiener, Franzose, Chinese, Pusemuckel käme auf die Idee, für seine im Heimatland zurückgelegten Beschäftigungszeiten eine _deutsche_ Rentenzahlung zu erwarten, wenn er nicht die Anerkennung nach "§ 4 BVFG" hat <- Grundvoraussetzung für die _ausnahmsweise_ Eingliederung ausländischer Versicherungszeiten ins Rentenkonto hier, auch ohne eine Beitragszahlung in D! Sind das dann Bürger 3. Klasse? ...eindeutig JA. Leistungsansprüche kommen daher/verteilt, wo sie entstanden sind - wenn Kasachstan nicht breit ist, Ihre dortigen Rentenansprüche ins Ausland zu zahlen, sollten Sie zurückkehren und im Rahmen politischer Einflussnahme das zu ändern versuchen und ein Sozialversicherungsabkommen mit D auf den Weg zu bringen ;-) Das hätten Sie aber auch schon vor Ausreise dort hinterfragen können: "Hey, du Staat Kasachstan (ggf. noch CCCP), zahlst mir doch bestimmt meine Arbeitsjahre/Rente auch nach D, wenn ich die Bedingungen in D nicht erfülle ...komm, sei so lieb, die Deutschen sind sowas von gemein, mich da hängen zu lassen = diese Krauts immer mit Ihren Gesetzen" ...!?? Gruß w.
KSCam 15.01.2021 | 17:38
In und vor den 80er Jahren waren die Flüchtlinge aus der UdSSR allesamt anerkannte "Vertriebene" - aber das ist ein anderes Thema. Aber Deutschland kann einfach nicht jedem Kasachen, Kirgisen, Usbeken, Tschetschenen, Weißrussen, Ukrainer, etc für Zeiten ohne Beiträge "Rente nachwerfen". Das kann doch kein vernünftig denkender Mensch wirklich fordern. Ja manche dieser "Russlanddeutschen" haben sich zumindest wenn es ums Jammern und Fordern geht prächtig integriert.
W°lfgangam 15.01.2021 | 19:25
...haben diejenigen, sogar mit 100% der Entgelte nach Zuordnung nach dem alten Fremdrentengesetz. 1990ff./die Welt im Wandel - nur Ältere werden sich daran erinnern ;-) - erfolgte ein Wechsel in der Eingliederungspolitik, harsch formuliert: den (weiterhin hohen) Sozial- und Rententourismus aus den osteuropäischen Ländern für so genannte 'Volksdeutsche' (D-Sprachkenntnisse in der 3. Generation?? <- *Bingo = kein § 4) UND ausländische Angehörigen einzudämmen. Nicht so für die 1. Generation der wirklich Betroffenen ...die in den 70/80er Jahren angekommen sind. ...alles Weitere mögen Interessierte gerne anderweitig nachlesen/recherchieren, wie es da zu Änderungen der Rentengesetze/FRG kam und die Gründe dafür. Gruß w.
Wasam 15.01.2021 | 20:28
Zitat von W°lfgang anzeigen
haben eigentlich diejenigen erhalten, die bereits bei Übersiedlung nach D. im Rentenbeginnalter waren? Also bspw. 1980 mit 65 aus der UdSSR in die Bundesrepublik?
...haben diejenigen, sogar mit 100% der Entgelte nach Zuordnung nach dem alten Fremdrentengesetz. 1990ff./die Welt im Wandel - nur Ältere werden sich daran erinnern ;-) - erfolgte ein Wechsel in der Eingliederungspolitik, harsch formuliert: den (weiterhin hohen) Sozial- und Rententourismus aus den osteuropäischen Ländern für so genannte 'Volksdeutsche' (D-Sprachkenntnisse in der 3. Generation?? <- *Bingo = kein § 4) UND ausländische Angehörigen einzudämmen. Nicht so für die 1. Generation der wirklich Betroffenen ...die in den 70/80er Jahren angekommen sind. ...alles Weitere mögen Interessierte gerne anderweitig nachlesen/recherchieren, wie es da zu Änderungen der Rentengesetze/FRG kam und die Gründe dafür. Gruß w.
Interessant, danke an KSC und W*lfgang
Berateram 17.01.2021 | 17:32
Guten Tag Alex ist mein Name geboren im August 1959 Wir kamen im Dezember 1995 aus Kasachstan. Meine Frau (Russland Deutsche) hat § 4 und ich habe § 7 als Spätaussiedler. Ich arbeite seit Oktober 1996 ohne Unterbrechung in Deutschland plus 4 Monate Sprachkurse. Regelaltersrente gehört am 01.11.2025 Anfang Rentenanpassungen monatlich 839.14 EU. Meine Frage ist, habe ich Anspruch auf eine Rentenerhöhung nach dem neuen Gesetz im Jahr 2020?
Sie können bis zum Rentenbeginn im Jahre 2025 mit den deutschen Zeiten nicht die mindestens erforderlichen 33 Jahre mit Grundrentenzeiten erreichen. Daher eindeutig: Nein, Sie werden keinen Anspruch auf Grundrente haben. Das hätten Sie aber auch schon aus den Vorbeiträgen erkennen können.
Alexam 20.01.2021 | 19:11
Danke für Antwohrt, Aber kann ich noch arbeiten weiter? bis volle 33 Jahre wird,kann normaleweise bis 68 arbeiten oder es nicht erlaubt?
W°lfgangam 20.01.2021 | 20:14
...Sie können auch bis 86 arbeiten/es gibt kein Arbeitsverbot für Methusalixe, WENN Ihr AG das mitzieht ;-) Dann kann es sogar Zuschläge für die Rente geben, je nach Wahl der 3 Möglichkeiten ab Regelaltersgrenze + Beschäftigung. Gruß w.
Altexam 25.01.2021 | 11:34
Guten Tag Damen und Herren, wie sieht Ihrem Diskussion tatsächlich hat keine Fachliche Ergebnis "Allerdings ist die Beantragung der ausländischen Rente im Herkunftsgebiet für Spätaussiedler insbe-sondere aus Herkunftsländern außerhalb der Europäi-schen Union zum Teil mit hohen Hürden und oft mit Kosten verbunden. Fehlende Sprachkenntnisse und Erfahrungen mit ausländischen Behörden erschwe- ren zusätzlich die Beantragung. Teilweise, wie etwa in Kasachstan, ist eine Antragstellung unmöglich."
Altexam 25.01.2021 | 11:43
Sie sind in AfD ??
Altexam 25.01.2021 | 11:34
Guten Tag Damen und Herren, wie sieht Ihrem Diskussion tatsächlich hat keine Fachliche Ergebnis "Allerdings ist die Beantragung der ausländischen Rente im Herkunftsgebiet für Spätaussiedler insbe-sondere aus Herkunftsländern außerhalb der Europäi-schen Union zum Teil mit hohen Hürden und oft mit Kosten verbunden. Fehlende Sprachkenntnisse und Erfahrungen mit ausländischen Behörden erschwe- ren zusätzlich die Beantragung. Teilweise, wie etwa in Kasachstan, ist eine Antragstellung unmöglich."
Altexam 25.01.2021 | 11:44
Danke für Antwohrt, Aber kann ich noch arbeiten weiter? bis volle 33 Jahre wird,kann normaleweise bis 68 arbeiten oder es nicht erlaubt?
...Sie können auch bis 86 arbeiten/es gibt kein Arbeitsverbot für Methusalixe, WENN Ihr AG das mitzieht ;-) Dann kann es sogar Zuschläge für die Rente geben, je nach Wahl der 3 Möglichkeiten ab Regelaltersgrenze + Beschäftigung. Gruß w.
.................................... Sie sind in AfD ?? ..........................
Normalo weder links noch rechtsam 25.01.2021 | 12:35
Zitat von Alexander anzeigen
Hallo, nein, es ist weder Diskriminiert noch Menschen 2-3 Klasse! Diese Schupplade (was gerne von manchen ausländischen Mitbürger aufgemacht wird, wenn es nicht so nach ihrem Willen geht) lassen wir zu. Wenn in Kasachstan Renten Rentenpunkte erarbeitet wurden, dann muss man halt dort, dann ein Antrag stellen. OK für die 50-100€ kann man sich nicht viel kaufen, aber dafür sind wir hier in D. nicht verantwortlich. Meine Schwiegermutter hatte mal in FR.a bissel Rentenpunkte gesammelt und bekommt 150€ und ist sogar auch KV versichert. Mein Bekannter Italiener hatte auch in Ital. gearbeitet und bekommt davon eine kleine Rente. Gerechtigkeit?: Meine Oma auf dem Bauernhof in BW mit ihrer Mini Bauern-Rente trotz schuften bis zu umfallen? Da gab es viel heißes Blut, Diskussion und Tränen, als die ersten Aussiedler kamen und die DDR aufmachte, was da alles angerechnete worden ist! Weitere Beispiele: 30 J. voll gearbeit und Grundsicherungsniveau Rente. 40 J. als Verkäuferin und 1000€ netto Rente. Erwerbsminderung Rente von 850€ netto. Erwerbsminderung Rente schlechter Stellung von Altrentner (hierbei laufen Klagen) Gruß
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