Guten Tag
Alex ist mein Name
geboren im August 1959
Wir kamen im Dezember 1995 aus Kasachstan.
Meine Frau (Russland Deutsche) hat § 4 und ich habe § 7 als Spätaussiedler.
Ich arbeite seit Oktober 1996 ohne Unterbrechung in Deutschland plus 4 Monate Sprachkurse.
Regelaltersrente gehört am 01.11.2025 Anfang Rentenanpassungen monatlich 839.14 EU.
Meine Frage ist, habe ich Anspruch auf eine Rentenerhöhung nach dem neuen Gesetz im Jahr 2020?
Hallo,
wenn Sie die Grundrente meinen, werden Sie wohl eher leer ausgehen. Die geforderte Mindestbiografie werden Sie alleine aus den in Deutschland zurückgelegten Zeiten eher nicht schaffen, da Ihre ausländischen Beschäftigungszeiten wegen Par. 7 für die deutsche RV nicht existieren.
Einzige Chance wäre Anrechnung über ein Sozialversicherungsabkommen, sofern dies jemals geschlossen wird..
DANKE FÜR DIE ANTWORT
Ja, ich habe GRUNDRENTE GEMEINT
MÜSSEN VON SOZIALEN VORTEILEN LEBEN ODER BIS ENDE LEBEN ARBEITEN! RECHTLICHKEIT IMMER VOR.
Hallo Alex,
ich möchte die Antwort von Modi1969 so bestätigen.
Von der neuen Grundrente (genauer vom Grundrentenzuschlag) profotieren nur Damen und Herren mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten. Diese werden sie in Deutschland nicht erreichen können. Eine An- bzw. Zusammenrechnung mit ihren Arbeitsjahren in Kasachstan ist nicht möglich, da dies für Spätaussiedler nach §7 BVFG nicht vorgesehen ist.
Schönen Tag noch.
Danke für die Antwort !!! Ich denke und hoffe, dass sich durch die Einführung des neuen Rentengesetz ab Januar 2021 einiges ändern wird !!!
Obwohl dort auch eindeutig 33 Jahre stehen.
Meine Frau erhält eine kleine Rente mit § 4 !!!
Vielleicht bekommt sie wenigstens eine Rentenerhöhung, weil sie deutsche Eltern hatte.
oder andere bewegungs gpuppe>
https://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/21509-wichtiger-teilerfolg-fuer-aussiedler-und.html
Wenn Ihre Frau bereits Rentnerin ist, werden Sie irgendwann ab Sommer/Herbst 2021 (oder vielleicht auch erst 2022) sehen ob Ihre Frau die Bedingungen für die Grundrente erfüllt oder nicht.
Es geht ja automatisch wenn alle erforderlichen EDV Programme laufen.
Mit Paragraph 7 wir sind richtig Diskriminiert,Ich arbeite 27 Jahre in BRD, 23 Jahre in Kasachstan weg geschmissen Zeit. Über uns mit Paragraph 7 redet keine , unsere arbeits Jahre einfach nicht anerkannt . Geschprech geht nur über Rente DDR, und Russen Deutsche mit Paragraph 4. Mit Paragraph 7 Menschen Dritte Klasse. Das ist ungerecht.
Sie können versuchen, eine Rente direkt aus Kasachstan zu erhalten. Ob dies grundsätzlich möglich ist, können Sie dort erfahren.
Nicht jeder, der in Deutschland arbeitet, hat dann auch Anspruch auf eine Rente aus Zeiten, die er in anderen Ländern gearbeitet hat.
Hierzu bedarf es unter anderem eines Sozialversicherungsabkommens, was in Ihrem Fall aber nicht zwischen den Ländern geschlossen wurde.
Auch wenn es Ihnen ungerecht vorkommt, es ist leider so.
Kein Abkommen, kein Anspruch.
Beantragen Sie die Rente für die 23 Jahre dort, wo Sie damals auch Beiträge gezahlt haben. Das geht auch, wenn man nicht mehr da lebt.
Und nicht so verbittert sein. Sie sind doch sicher aus guten Grund nach Deutschland gekommen und leben doch gerne hier, oder? Die guten Sachen überwiegen doch sicher.
Es ist nicht das Problem des deutschen Staates Ihnen für die 23 Jahre in Kasachstan eine vernünftige Rente zu zahlen.
Das ist zunächst Ihr Problem und das des Staates Kasachstan.
Wer in Australien oder Mexiko gearbeitet hat kommt auch nicht auf die Idee eine deutsche Rente zu fordern.
Nach 1992 Dezember Aussiedler aus UdSSR auf Paragraph 4 und 7 sortiert.Das bedeutet Menschen auf zwei Klassen getrennt.Das ist ungerecht und Diskriminierung. Menschen aus einen Land,muss nicht sortieren auf Paragraphen, mit 4 Paragraph in BRD auch in Rentenversicherung nicht bezahlt,oder?
Was ist schon gerecht?
Ich habe eine ganz andere Mütterrente als meine Mutter.
Ich verdiene und zahle mehr in meine Rente ein als X und weniger als Y.
Na und?
Es muss halt irgendwo eine Linie gezogen werden bzw. uns sind manchmal Grenzen gesetzt.
...kein Italiener, Franzose, Chinese, Pusemuckel käme auf die Idee, für seine im Heimatland zurückgelegten Beschäftigungszeiten eine _deutsche_ Rentenzahlung zu erwarten, wenn er nicht die Anerkennung nach "§ 4 BVFG" hat <- Grundvoraussetzung für die _ausnahmsweise_ Eingliederung ausländischer Versicherungszeiten ins Rentenkonto hier, auch ohne eine Beitragszahlung in D!
Sind das dann Bürger 3. Klasse? ...eindeutig JA. Leistungsansprüche kommen daher/verteilt, wo sie entstanden sind - wenn Kasachstan nicht breit ist, Ihre dortigen Rentenansprüche ins Ausland zu zahlen, sollten Sie zurückkehren und im Rahmen politischer Einflussnahme das zu ändern versuchen und ein Sozialversicherungsabkommen mit D auf den Weg zu bringen ;-)
Das hätten Sie aber auch schon vor Ausreise dort hinterfragen können: "Hey, du Staat Kasachstan (ggf. noch CCCP), zahlst mir doch bestimmt meine Arbeitsjahre/Rente auch nach D, wenn ich die Bedingungen in D nicht erfülle ...komm, sei so lieb, die Deutschen sind sowas von gemein, mich da hängen zu lassen = diese Krauts immer mit Ihren Gesetzen" ...!??
Gruß
w.
Das ist zunächst Ihr Problem und das des Staates Kasachstan.
Wer in Australien oder Mexiko gearbeitet hat kommt auch nicht auf die Idee eine deutsche Rente zu fordern.
In und vor den 80er Jahren waren die Flüchtlinge aus der UdSSR allesamt anerkannte "Vertriebene" - aber das ist ein anderes Thema.
Aber Deutschland kann einfach nicht jedem Kasachen, Kirgisen, Usbeken, Tschetschenen, Weißrussen, Ukrainer, etc für Zeiten ohne Beiträge "Rente nachwerfen".
Das kann doch kein vernünftig denkender Mensch wirklich fordern.
Ja manche dieser "Russlanddeutschen" haben sich zumindest wenn es ums Jammern und Fordern geht prächtig integriert.
...haben diejenigen, sogar mit 100% der Entgelte nach Zuordnung nach dem alten Fremdrentengesetz.
1990ff./die Welt im Wandel - nur Ältere werden sich daran erinnern ;-) - erfolgte ein Wechsel in der Eingliederungspolitik, harsch formuliert: den (weiterhin hohen) Sozial- und Rententourismus aus den osteuropäischen Ländern für so genannte 'Volksdeutsche' (D-Sprachkenntnisse in der 3. Generation?? <- *Bingo = kein § 4) UND ausländische Angehörigen einzudämmen.
Nicht so für die 1. Generation der wirklich Betroffenen ...die in den 70/80er Jahren angekommen sind.
...alles Weitere mögen Interessierte gerne anderweitig nachlesen/recherchieren, wie es da zu Änderungen der Rentengesetze/FRG kam und die Gründe dafür.
Gruß
w.
...haben diejenigen, sogar mit 100% der Entgelte nach Zuordnung nach dem alten Fremdrentengesetz.
1990ff./die Welt im Wandel - nur Ältere werden sich daran erinnern ;-) - erfolgte ein Wechsel in der Eingliederungspolitik, harsch formuliert: den (weiterhin hohen) Sozial- und Rententourismus aus den osteuropäischen Ländern für so genannte 'Volksdeutsche' (D-Sprachkenntnisse in der 3. Generation?? <- *Bingo = kein § 4) UND ausländische Angehörigen einzudämmen.
Nicht so für die 1. Generation der wirklich Betroffenen ...die in den 70/80er Jahren angekommen sind.
...alles Weitere mögen Interessierte gerne anderweitig nachlesen/recherchieren, wie es da zu Änderungen der Rentengesetze/FRG kam und die Gründe dafür.
Gruß
w.
Alex ist mein Name
geboren im August 1959
Wir kamen im Dezember 1995 aus Kasachstan.
Meine Frau (Russland Deutsche) hat § 4 und ich habe § 7 als Spätaussiedler.
Ich arbeite seit Oktober 1996 ohne Unterbrechung in Deutschland plus 4 Monate Sprachkurse.
Regelaltersrente gehört am 01.11.2025 Anfang Rentenanpassungen monatlich 839.14 EU.
Meine Frage ist, habe ich Anspruch auf eine Rentenerhöhung nach dem neuen Gesetz im Jahr 2020?
Sie können bis zum Rentenbeginn im Jahre 2025 mit den deutschen Zeiten nicht die mindestens erforderlichen 33 Jahre mit Grundrentenzeiten erreichen. Daher eindeutig: Nein, Sie werden keinen Anspruch auf Grundrente haben. Das hätten Sie aber auch schon aus den Vorbeiträgen erkennen können.
Danke für Antwohrt,
Aber kann ich noch arbeiten weiter?
bis volle 33 Jahre wird,kann normaleweise bis 68 arbeiten oder es nicht erlaubt?
Aber kann ich noch arbeiten weiter?
bis volle 33 Jahre wird,kann normaleweise bis 68 arbeiten oder es nicht erlaubt?
...Sie können auch bis 86 arbeiten/es gibt kein Arbeitsverbot für Methusalixe, WENN Ihr AG das mitzieht ;-)
Dann kann es sogar Zuschläge für die Rente geben, je nach Wahl der 3 Möglichkeiten ab Regelaltersgrenze + Beschäftigung.
Gruß
w.