Hallo Monaucu,
eine abschließende Antwort ist auf Ihre Frage mit den angegebenen Daten leider nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen daher eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in der Nähe Ihres Wohnortes für eine entsprechende Beratung aufzusuchen.
Prinzipiell werden für eine deutsche Altersrente eine bestimmte Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und ein bestimmtes Lebensalter vorausgesetzt. Bei Ihnen wäre insbesondere die Anspruchsvoraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte (Wartezeit von 35 Jahren) zu prüfen. Für die 35 Jahre werden sowohl deutsche als auch rumänische Beitragszeiten sowie bestimmte beitragsfreie Zeiten berücksichtigt. Inwieweit die von Ihnen angegebenen Zeiten tatsächlich rumänische Versicherungszeiten darstellen, kann durch uns nicht beurteilt werden. Dies wird spätestens im Rentenverfahren durch den rumänischen Versicherungsträger festgestellt und dessen Ergebnis ist für uns verbindlich.
Bitte beachten Sie auch, dass die deutsche Altersrente für langjährig Versicherte vorrangig aus den deutschen Versicherungszeiten berechnet und gezahlt wird. Zusätzlich wird der rumänische Rentenversicherungsträger prüfen, ob Ihnen aus den rumänischen Versicherungszeiten eine Rente gewährt werden kann. Diese Prüfung erfolgt auf der Basis der rumänischen Vorschriften, die mit den deutschen Regelungen nicht identisch sind. Insbesondere können wir nicht beurteilen, ab welchem Lebensalter Ihnen eine rumänische Altersrente gezahlt werden kann.
Ihre rumänischen Zeiten werden zwar nicht nach dem Fremdrentengesetz in der Deutschen Rentenversicherung bewertet, aber diese werden mit den deutschen Zeiten addiert und damit dürften Sie auch die 35 Jahre Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente erreicht haben. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihre rumänischen Zeiten der deutschen Rentenversicherung auch gemeldet haben.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich entsprechend beraten.
Militärdienst und Uni werden auch berücksichtigt?
Wenn Ja dann habe ich 43 Jahren (Summe D und Ru) und darf mit 63 Jahren in Rente ohne Abzüge?
Welche rumänischen Zeiten zu den 45 Beitragsjahren zählen, wird individuell von Ihrem zuständigen Rententräger geprüft. Sollten Sie Ihre rumänischen Zeiten schon gemeldet haben, bitten Sie Ihren Rententräger um eine entsprechende Rentenauskunft, die alle zurücklegten Zeiten in beiden Ländern umfasst. Hier können Sie nur die Vorgehensweise aber keine abschließende Antwort erhalten.Ihre rumänischen Zeiten werden zwar nicht nach dem Fremdrentengesetz in der Deutschen Rentenversicherung bewertet, aber diese werden mit den deutschen Zeiten addiert und damit dürften Sie auch die 35 Jahre Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente erreicht haben. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihre rumänischen Zeiten der deutschen Rentenversicherung auch gemeldet haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich entsprechend beraten.Militärdienst und Uni werden auch berücksichtigt? Wenn Ja dann habe ich 43 Jahren (Summe D und Ru) und darf mit 63 Jahren in Rente ohne Abzüge?
Die Unistudium Zeiten (5 Jahre) und Militärdienst (9 Monate) aus Rumänien werden nich gezählt bei "45 Jahren",aber bei 35 Jahren werden gezählt? Es hört sich komisch an...
Ich bedanke mich für Ihren Antworten, habe ein Termin in eine Beratungsstelle gemacht.
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