Hallo Monaucu,
eine abschließende Antwort ist auf Ihre Frage mit den angegebenen Daten leider nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen daher eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in der Nähe Ihres Wohnortes für eine entsprechende Beratung aufzusuchen.
Prinzipiell werden für eine deutsche Altersrente eine bestimmte Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und ein bestimmtes Lebensalter vorausgesetzt. Bei Ihnen wäre insbesondere die Anspruchsvoraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte (Wartezeit von 35 Jahren) zu prüfen. Für die 35 Jahre werden sowohl deutsche als auch rumänische Beitragszeiten sowie bestimmte beitragsfreie Zeiten berücksichtigt. Inwieweit die von Ihnen angegebenen Zeiten tatsächlich rumänische Versicherungszeiten darstellen, kann durch uns nicht beurteilt werden. Dies wird spätestens im Rentenverfahren durch den rumänischen Versicherungsträger festgestellt und dessen Ergebnis ist für uns verbindlich.
Bitte beachten Sie auch, dass die deutsche Altersrente für langjährig Versicherte vorrangig aus den deutschen Versicherungszeiten berechnet und gezahlt wird. Zusätzlich wird der rumänische Rentenversicherungsträger prüfen, ob Ihnen aus den rumänischen Versicherungszeiten eine Rente gewährt werden kann. Diese Prüfung erfolgt auf der Basis der rumänischen Vorschriften, die mit den deutschen Regelungen nicht identisch sind. Insbesondere können wir nicht beurteilen, ab welchem Lebensalter Ihnen eine rumänische Altersrente gezahlt werden kann.