Hallo Blumen,
Forumsteilnehmer Jonas hat Ihnen schon richtig geantwortet. Es kommt entscheidend darauf an, für welchen Zeitraum Ihnen der GdB von 50 zuerkannt wird. War er rückschauend betrachtet nach Auffassung des Gerichts am 01.10.2013 bereits gegeben, dann steht ab diesem Zeitpunkt die abschlagfreie Rente wegen Schwerbehinderung zu. Der Zeitpunkt der SG-Entscheidung ist egal.