Hallo,
der Grundfreibetrag ist ja von 2013 auf 2014 für Ledige auf 8.354 Euro angehoben worden.
Gilt das nun für die Steuererklärung für Anfang 2015?
Gruss
Piffi
Hallo,
der Grundfreibetrag ist ja von 2013 auf 2014 für Ledige auf 8.354 Euro angehoben worden.
Gilt das nun für die Steuererklärung für Anfang 2015?
Gruss
Piffi
Ja klar, man macht ja 2015 die Erklärung für 2014 :-)
Es gibt keine Steuererklärung für Anfang 2015.
Richtig aber ist, ab 2.1.2015 ist die Einreichung der Steuererklärung für das ab-
gelaufene Jahr 2014 möglich. Im Unter-
schied für das Steuerjahr 2013, gelten 8354
und 16708.
MfG.
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