Hallo Opa H,
für den Hinzuverdienst kommt es darauf an, wie die Einnahme steuerrechtlich eingeordnet wird. Als "Arbeitseinkommen" für die Rentenversicherung zählen die steuerlichen Einkunftsarten "Einkünfte aus Gewerbebetrieb", "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" und "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" (diese Bezeichnungen finden Sie im Steuerbescheid). "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" zählen nicht dazu. In der Landwirtschaft gibt es Möglichkeiten, dass Pachteinnahmen entweder "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" oder "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" sind - das müssten Sie steuerrechtlich klären und wir richten uns nach der steuerlichen Festlegung. Der Verkauf eines gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Grundstückes verursacht üblicherweise einen "Veräußerungsgewinn", der üblicherweise auch zu den "Einkünften aus Gewerbebetrieb" oder "aus Land- und Forstwirtschaft" zählt (§ 16 EStG). Unter Umständen gibt es dabei aber Freibeträge, die auch durch die Rentenversicherung zu beachten wären. Zu dieser ganzen steuerlichen Einordnung kann ich Ihnen aber hier im Forum der Rentenversicherung leider keine genauere Auskunft geben - Sie müssten das bitte mit Finanzamt oder Steuerberater oder in einem Steuerforum klären.
Der Sachbearbeiter Ihres Rententrägers wird letztlich die Vorlage eines Steuerbescheides verlangen (auch nachträglich) und richtet sich dann - vereinfacht gesagt - nach den Eintragungen in der ersten Zeile (Einkünfte aus....), in der rechten Spalte (mit Ihrem Namen oder '"Ehemann"). sofern