Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente Höchstgrenze

von Christel12.03.2009 | 09:19
29253 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, gibt es in der Rentenversicherung eine Höchstgrenze, die man als Rente beziehen kann? Also wenn man über 20 Jahre über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, bekommt man ja auch eine hohe Rente, oder sehe ich das falsch? Oder gibt es eine Grenze wie hoch eine Rente sein darf? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Christel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine gesetzliche Regelung das die Rente eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, besteht grundsätzlich nicht. Allerdings folgt aus den Berechnungsvorschriften eine "Begrenzung".

Da bei der Berechnung der Rente das erzielte Einkommen als Grundlage dient und dieses nur bis zu Beitragsbemessungsgrenze herangezogen wird, ergibt sich daher eine rechnerische Höchstrente.

7 Antworten

Jonasam 12.03.2009 | 09:23
Hallo Christel! Es gibt keine Höchstgrenze. Es gibt eine Grenze nur in dem Sinne, dass Sie max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Beiträge zahlen können. Dadurch ergibt sich ein Höchstbetrag an Entgeltpunkten den Sie erreichen können, der nicht überschritten werden kann. MfG Jonas
sabam 12.03.2009 | 09:23
Eine Höchstgrenze in dem Sinn "eine Rente darf monatlich maximal xxxxx Euro betragen" gibt es nicht. Allerdings ergibt sich durch die von Ihnen schon erwähnte Beitragsbemessungsgrenze etwas ähnliches, jedoch bezogen auf den maximalen Rentenanspruch, der pro Monat/Jahr der Beschäftigung erworben werden kann.
Christelam 12.03.2009 | 09:41
Hallo Jonas, und wie hoch ist der Höchstbetrag an Entgeltpunkten? MfG Christel
Christelam 12.03.2009 | 10:03
Ja und wie hoch ist diese rechnerische Höchstgrenze?
Schiko.am 12.03.2009 | 10:13
Habe mir bereits schon früher eine Ausrechnung zurecht gelegt. Ausgeschlossen die Knappschaftsrente kam ich zu folgendem Ergebnis: Der Verdienst immer bis zur Bemessungsgrenze West: Nach 40 Jahren- die Jahre 1969 - 2008 72.3398 EP. x 26,56 = 1921,35 E. Nach 45 Jahren die Jahre 1964 - 2008 80.4509 EP. x 26,56 = 2136,78 E. Nach 50 Jahren die Jahre 1959 - 2008 88.5420 EP. x 26,56 = 2.351,68 E. Nach 20 Jahren die Jahre 1989 - 2008 38.6245 EP. x 26,56 = 1.025,87 E. Mit freundlichen Grüßen.
Jonasam 12.03.2009 | 10:40
Hallo Christel! Das kann man nicht sagen. Das hängt davon ab, ab wann man anfängt zu arbeiten, und wann man aufhört. Theoretisch könnten Sie mit dem 13. Lebensjahr anfangen zu arbeiten, und dann erst aufhören, wenn Sie 90 sind. Wenn Sie es errechnen wollen, teilen Sie die Beitragsbemessungsgrenze durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres. Dann zählen Sie die Entgeltpunkte zusammen, und sie haben Ihre Lösung. MfG Jonas
Wolfgangam 12.03.2009 | 19:33
Hallo Christel, rechnerisch können Sie zurzeit mit einem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) folgenden Rentenanspruch erzielen: 64800 BBG 2009 ./. 30879 (vorläufiges Durchschnittseinkommen WEST) = 2,0985 Entgeltpunkte x 26,56 aktueller Rentenwert (West) = 55,74 mtl. Rentenzuwachs Ohne Abschläge, ohne KV/PV. Nun können Sie selbst ausrechnen, was in 10, 20, 100 Jahren dabei als Höchstwert nach jetzigen Berechnungswerten herauskommen mag. ...nicht vergessen, dass das allgemeine Rentenniveau abgesenkt werden soll (pro Jahr 0,5 - 1 % Kaufkraftverlust gerechnet werden könnte ...wenn 'die da oben' nicht gerade wieder Vorwahlgeschenke verteilen müssen ;-) Die BBG ist übrigens erst seit rd. 5 Jahren so hoch, der max. Punktwert lag grob gesehen in den 80/90ern bei 1,8 - 1,9. Ansonsten schauen Sie mal ins Merkblatt http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… Seite 20 rein, da können Sie auch manuell für zurückliegende Zeiten 'Höchstwerte' der einzelnen Jahre errechnen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026