Hallo Christel,
rechnerisch können Sie zurzeit mit einem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) folgenden Rentenanspruch erzielen:
64800 BBG 2009
./.
30879 (vorläufiges Durchschnittseinkommen WEST)
= 2,0985 Entgeltpunkte
x 26,56 aktueller Rentenwert (West)
= 55,74 mtl. Rentenzuwachs
Ohne Abschläge, ohne KV/PV.
Nun können Sie selbst ausrechnen, was in 10, 20, 100 Jahren dabei als Höchstwert nach jetzigen Berechnungswerten herauskommen mag.
...nicht vergessen, dass das allgemeine Rentenniveau abgesenkt werden soll (pro Jahr 0,5 - 1 % Kaufkraftverlust gerechnet werden könnte ...wenn 'die da oben' nicht gerade wieder Vorwahlgeschenke verteilen müssen ;-)
Die BBG ist übrigens erst seit rd. 5 Jahren so hoch, der max. Punktwert lag grob gesehen in den 80/90ern bei 1,8 - 1,9.
Ansonsten schauen Sie mal ins Merkblatt
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
Seite 20 rein, da können Sie auch manuell für zurückliegende Zeiten 'Höchstwerte' der einzelnen Jahre errechnen.
Gruß
w.