Grundsätzlich wird eine Erwerbsunfähigkeitsrente beim Verzug nach Schweden ungekürzt weitergezahlt.
Bei einem Verzug nach Kanada hängt die ungekürzte Weiterzahlung davon ab, ob die EU-Rente unabhänig von der Lage des Arbeitsmarktes gezahlt wird.
Allerdings ist zu beachten, dass Rententeile, welche auf Beitragszeiten, die außerhalb der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt wurden, nur abhängig von bestimmten Stichtagen eingeschränkt oder überhaupt nicht ins Ausland gezahlt werden (Stichwort: Zeiten nach dem Fremdrentengesetz FRG).
Zudem empfiehlt es sich, den zuständigen Rentenversicherungsträger frühzeitig von dem Verzug in das Ausland zu informieren.