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Rente im Ausland

von Peter23.09.2009 | 14:16
929 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich möchte gerne mit meiner Frau nach Kanada oder Schweden auswandern. In meinem Fall aus beruflichen Gründen, meine Frau bezieht EU Rente Erwerbsunfähig. Was müssen wir beachten, verliert meine Frau ihren Anspruch? VG Peter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich wird eine Erwerbsunfähigkeitsrente beim Verzug nach Schweden ungekürzt weitergezahlt.

Bei einem Verzug nach Kanada hängt die ungekürzte Weiterzahlung davon ab, ob die EU-Rente unabhänig von der Lage des Arbeitsmarktes gezahlt wird.

Allerdings ist zu beachten, dass Rententeile, welche auf Beitragszeiten, die außerhalb der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt wurden, nur abhängig von bestimmten Stichtagen eingeschränkt oder überhaupt nicht ins Ausland gezahlt werden (Stichwort: Zeiten nach dem Fremdrentengesetz FRG).

Zudem empfiehlt es sich, den zuständigen Rentenversicherungsträger frühzeitig von dem Verzug in das Ausland zu informieren.

1 Antworten

...am 23.09.2009 | 14:47
Wenn die Rente ausschließlich aus medizinischen Gründen gezahlt wird (und Ihre Frau deutsche Staatsangehörige ist), wird die Rente in voller Höhe ins Ausland gezahlt. Bei anderer Staatsangehörigkeit oder Bezug einer sog. Arbeitsmarktrente sollten Sie sich an den zuständigen Träger wenden.
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