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Experten-Antwort

rente im ausland

von Fornahl18.02.2014 | 18:42
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7 Antworten

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ich wohne seit paar jahren in polen. Nach bandscheibenvor... bin ich arbeitsunf. kann ich ohne in deutschland zu wohen deutsche rente beantragen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fornahl,

wie bereits dem Beitrag von W*lfgang zu entnehmen ist, ist eine Rentenantragstellung auch von Polen aus möglich.

Sofern eine Erwerbsminderung festgestellt wird, muss die allgemeine Wartezeit von 5 Beitragsjahren erfüllt sein und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalls der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen.

Diese Voraussetzungen können auch durch gleichwertige polnische Zeiten erfüllt werden.

Die Antragstellung erfolgt normalerweise über den polnischen Rentenversicherungsträger.

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6 Antworten

007am 18.02.2014 | 19:54
Ich nehme an Sie meinen eine EM-Rente? Wenn Sie in den letzten 60 Monaten 36 Pflichtbeiträge bei der DRV eingezahlt haben,ja.
W*lfgangam 18.02.2014 | 21:13
Hallo Fornahl, natürlich können Sie auch in Polen, sogar bei der polnischen Sozialversicherung (ZUS) Rente aus Deutschland beantragen. Allerdings werden die Voraussetzungen nach deutschem Recht geprüft - sind die Mindestversicherungszeiten hier vorhanden, reichen die gesundheitlichen Einschränkungen aus? Zu den Mindestversicherungszeiten: grundsätzlich müssen mind. 5 Jahre Versicherungszeiten vorliegen UND in den letzten 5 Jahren mind. 36 Monate Pflichtbeiträge. In beiden Fällen zählen sogar polnische Arbeitsjahre dazu (ohne es jetzt besonders kompliziert machen zu wollen, wo Besonderheiten auch eine Rolle spielen, und geringere Zeiten reichen). Sollten Ihnen in Polen nicht weiter geholfen werden können, wenden Sie sich mit Ihrem Antrag hier an die Deutsche Rentenversicherung, letzte Stelle, - der 'zuständige' Träger DRV wird dann ermittelt. Sofern Sie in Polen bereits Rente beantragt haben, wäre der polnische Versicherungsträger verpflichtet, die Deutsche Rentenversicherung automatisch einzuschalten. (aber: Murphys Gesetz: es geht schief, was schief gehen kann... ) http://de.wikipedia.org/wiki/Murphys_Gesetz Gruß w.
GroKoam 19.02.2014 | 10:21
Selbsverständlich, wir zahlen alles.
paolo intaam 19.02.2014 | 16:09
sehr geehrte herren, ich habe zwei jahre lang in kassel gearbeitet von 1965 bis 1967. jetzt bin ich 72 jahre alt und lebe ohne pension in england. kann ich eine kleine rente erhalten fuer die zwei jahre, die ich in kassel (deutscland) gearbeitet habe?
sandraam 19.02.2014 | 16:40
Anspruch auf eine Altersrente aus der deutschen Rentenversicherung besteht nur, wenn Sie mindestens 5 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt haben. Dazu zählen aber ggf. auch Beiträge in Dríttstaaten, wenn diese nach über- bzw. zwischenstaatlichen Recht auch für die Wartezeit für eine deutsche Rente berücksichtigt werden können (z.B. Beitragszeiten in Großbritannien). Wenn Sie die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllen, können auf Antrag die zur deutschen Rentenversicherung 1965-1967 gezahlten Beiträge erstattet werden.
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