Hallo Fornahl,
wie bereits dem Beitrag von W*lfgang zu entnehmen ist, ist eine Rentenantragstellung auch von Polen aus möglich.
Sofern eine Erwerbsminderung festgestellt wird, muss die allgemeine Wartezeit von 5 Beitragsjahren erfüllt sein und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalls der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen.
Diese Voraussetzungen können auch durch gleichwertige polnische Zeiten erfüllt werden.
Die Antragstellung erfolgt normalerweise über den polnischen Rentenversicherungsträger.