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Rente im Ausland

von Spanien02.03.2009 | 16:08
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3 Antworten

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Hallo! Herr M ist 67 Jahre alt, hat 16 Jahre in Deutschland selbständig als Arzt gearbeitet und ist seit 9 Jahren als selbständiger Arzt in Spanien tätig. Er praktiziert noch immer und hat noch keine Rente beantragt. Wo kann er sich nun seinen Rentenanspruch berechnen lassen? Welche Unterlagen sind dafür notwendig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Rentenanspruch in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung besteht, wenn die erforderliche Wartezeit von 60 Kalendermonaten mit Beiträgen erfüllt ist. Da M. selbständiger Arzt ist, ist anzunehmen, dass er von der Versicherungspflicht befreit wurde, weil er als Arzt Mitglied bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist.

Allerdings können natürlich vor der Zeit als praktizierender Arzt Pflichtbeiträge entrichtet worden sein. Wir empfehlen deshalb (falls Beiträge eingezahlt wurden) vorsorglich einen Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Dort wird man zunächst eine Kontenklärung durchführen und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind.

Renten werden auch nach Spanien gezahlt. Zuständig für die Durchführung des deutsch-spanischen Abkommens ist entweder die Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Königsallee 71, 40215 Düsseldorf, oder die Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin.

2 Antworten

Schadeam 02.03.2009 | 16:54
als selbständiger Arzt wäre es "höchst wundersam", wenn Herr M Beiträge zur gesetzlichen RV in Deutschland gezahlt hätte. Aber er soll sich ganz einfach an die Stellen wenden, an die er Beiträge entrichtet hat - entsprechende Briefe zu schreiben, sollten für einen Arzt kein unüberwindliches Hindernis darstellen. Und Unterlagen über die Beitragsleistung wird er doch haben?
-_-am 02.03.2009 | 20:34
Infos zu Rentenzahlungen nach Spanien erhalten Sie unter den in Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.genannten Adressen der Deutschen Rentenversicherung. Allerdings sind die meisten Ärzte in der berufsständischen Versorgung versichert (bei Google "Ärzteversorgung" eingeben).
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