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Experten-Antwort

Rente im Ausland aber ohne PKV-Beiträge zu leisten?

von Tomi06.08.2019 | 11:35
102 Ansichten
8 Antworten

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Liebe Experten, es liegt eine komplizierte Geschichte vor: bin privat versichert und lebe schon seit 15-Jahren im Ausland und finanziere mein Leben durch selbständige Tätigkeit. Auch die Steuer wird hier im Ausland bezahlt. Nun wird in einigen Jahren der Zeitpunkt kommen, wo ich in die Rente gehe, was dann ins Ausland (Slowakei oder Ungarn) überwiesen werden soll. Damit gibt es wahrscheinlich keine Probleme. Das Problem sind die PKV-Beiträge! Durch eine Scheidung werde ich eine sehr kleine Rente beziehen und somit kann ich mir die PKV nicht leisten. Hinzu kommt folgendes: ich besitze auch die ungarische Staatsangehörigkeit und bin/werde dort versichert. Frage: kann ich die Rente beantragen, OHNE die PKV-Beiträge in Deutschland zu bezahlen? Wie sieht es mit Pflegeversicherung in meinem Fall dann aus? Danke und Gruß, T. Frodlik

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tomi,

da es sich hier nicht um ein Problem der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, können wir Ihnen zu Ihrer Frage leider keine Antwort geben.

Sie sollten sich zur Klärung der Frage mit Ihrem privaten Krankenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tomi,

Sie können die deutsche gesetzliche Rente auch beantragen und im Ausland beziehen, wenn Sie in Deutschland nicht kranken- und pflegeversichert sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

???am 06.08.2019 | 11:55
Wenn Sie die PKV nicht mehr wollen, müssen Sie sie kündigen. Inwieweit Ihre Pflegeversicherung weiterlaufen kann, klären Sie mit Ihrer Versicherung. Normalerweise hat man da ja zwei Verträge, warum also nicht.
Tomiam 06.08.2019 | 12:12
Heisst das, dass ich die gesetzliche Rente beantragen kann OHNE (in Deutschland) versichert zu sein?
Tomiam 06.08.2019 | 12:43
Vielen Dank für die Antwort!!
???am 06.08.2019 | 14:05
Das gilt für Personen, die in Deutschland leben.
Tomiam 06.08.2019 | 12:55
Wieso liest man dann sowas von einem Anwalt (es geht nicht um mich)? "Grundsätzlich sind Sie verpflichtet sich zu versichern. Mit der Gesundheitsreform vom 01.04.2007 wurde eine Krankenversicherungspflicht für alle Bundesbürger beschlossen. Alle Nichtkrankenversicherten (wie Sie) müssen sich nun per Gesetz versichern, entweder in der Privaten Krankenversicherung (PKV) oder in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Außerdem fällt in beiden Fällen der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung an." Also was nun?
KSCam 06.08.2019 | 17:22
Mit Verlaub gesagt: Ihre deutschen PKV wird - wenn Sie kündigen und keinen Beitrag mehr zahlen - Ihnen im Ernstfall auch keine Leistungen mehr auszahlen. Das wird denen "schnuppe" sein ob Sie dann im Zweifel Stress mit Ärzten haben, bzw. nicht behandelt werden oder auf den Krankheitskosten sitzen bleiben. Und der DRV ist es auch egal ob ein ungarischer Bürger, der irgendwo im Ausland lebt, krankenversichert ist oder nicht. Vielleicht fallen Sie ja unter ungarische Krankenversicherungsbestimmungen - aber die kennt ein Mitarbeiter der DRV eher nicht. Schönen Tag noch
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