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Rente im Ausland - Witwe

von Ausland30.05.2010 | 07:33
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Meldet man seinen ständigen Wohnsitz in der BRD ab und lebt künftig im AUSSEREUROPÄISCHEN Ausland, dann können sowohl die Beiträge an die Krankenkasse als auch die der Pflegeversicherung abgewählt werden. Die Rente wird also Brutto für Netto bezahlt. Frage dazu.: wirkt sich Selbiges sodann auch auf die Höhe der Witwenrente aus ? z.B. Rente - Netto unter Abzug der KK - 500.- Euro ohne KK 550.- Euro. Bekommt die Witwe sodann ihren prozentualen Anteil der Rente aus den / 500.- oder den 550.- Euro. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn eine Rente ohne KK- und PV-Beiträge berechnet wird, wird sie immer brutto für netto ausgezahlt. Die WW-RT wird immer von der Bruttorente berechnet, erst dann werden KK- und PV- Beiträge abgezogen.

6 Antworten

William 30.05.2010 | 12:42
Die Witwenrente erhöht sich auf 550 €. zudem steht Ihnen von der Krankenkasse eine sogenannte "Auslandsabfindung" nach § 4 Abs.2 Nr. 3 KAaG (Krankenkassenauslandsabfindungsgesetzt) eine Summe in Höhe von 750 € pro Versicherungsjahr zu. Dies müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Auslandam 30.05.2010 | 16:34
Danke. Das mit den 550.- habe ich verstanden. Nicht jedoch Jenes mit dem KK-Auslandsgesetzt betr. Abfindung. Könnten Sie das bitte weiter Ausführen ? Schon jetzt danke.
Heikeam 30.05.2010 | 16:42
Hallo @Ausland, Sie sind leider einem Forentroll aufgesessen. So etwas gibt es nicht. Richtig ist, dass sich die Witwenrente aus der Rente vor Abzug von KV/Pfl.versicherung errechnet. Heike
:-) Auslandam 30.05.2010 | 17:02
@ Heike - somit war aber zumindest die Definition - 550.- Euro richtig, oder. Sorry stehe heute etwas auf der Leitung, muss am Wetter liegen ,,
Ausland - Nachfrageam 30.05.2010 | 17:11
Wenn ich die Kranken und Pflege beibehalten würde - bzw. diese Beiträge von meiner Rente Brutto zum Abzug kämen - würde meine Frau - keine EU Angehörige - dann trotzdem die Witwenrente Brutto für Netto bekommen.
Heikeam 30.05.2010 | 17:16
Hallo @Ausland, wenn der Wohnsitz im außereuropäischen Ausland genommen wird endet die Kranken- und Pflegeversicherung nach deutschem Recht. Ein "beibehalten" ist nicht möglich. Richtig verstanden haben Sie natürlich, dass die Witwenrente aus der "Brutto"Rente, also vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung berechnet wird. Heike
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