Hallo Achim,
im Rahmen der Rentenantragstellung in Deutschland prüft die Deutsche gesetzliche Krankenkasse, ob Krankenversicherungspflicht in Deutschland vorliegt. Sollten Sie einen Wohnsitz innerhalb der EU innehaben und nur eine Deutsche Rente erhalten gelten die entsprechenden EU-Vereinbarungen mit der Folge, dass als Rentner Krankenversicherungspflicht in Deutschland besteht, sofern die Vorversicherungszeit in der Deutschen KV erfüllt ist. Sollten Sie auch eine Bulgarische Rente erhalten, könnte Versicherungspflicht in Bulgarien bestehen. Die sogenannte Einwohnerkrankenversicherung in Bulgarien schließt die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR) nicht immer aus. Es entsteht Versicherungspflicht in der Deutschen KvdR, wenn die notwendige Vorversicherung in der Deutschen KV. erfüllt ist und Sie keine bulgarische Rente erhalten. Entscheiden muss das aber alles Ihre Deutsche Krankenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Entscheidung letztlich auszuführen. Hinsichtlich Ihres Falles sollten Sie sich zur Klärung an Ihre Deutsche Krankenversicherung wenden. Sofern eine Versicherungspflicht in Deutschland verneint wird, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (Sie nennen es Bonus) beantragen.