Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Klaus Fuchs,
die gesetzliche Rente wird Ihnen, sofern Sie deutscher Staatsbürger sind, weltweit ausgezahlt. Eine Meldeadresse in Deutschland ist nicht erforderlich. Der Rentenantrag kann dann bei der deutschen Botschaft ca. 6 Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn gestellt werden.
Allerdings empfehlen wir Ihnen die Anschriftsänderung sofort nach Wohnsitznahme im Ausland mitzuteilen, damit Ihnen auch zukünftig die Post zugestellt werden kann.
In der Regel wird Ihnen bei Auslandsrentenbezug zweimal pro Jahr eine "Lebensbescheinigung" zugestellt, die Sie von einer amtlichen Stelle im Ausland bestätigt, zurücksenden sollten.
Dies ist erforderlich, um eventuelle Überzahlungen der Rente zu vermeiden.
Uns ist auch nur „einmal im Jahr“ bekannt.
Warum der Experte (von einem anderen RV-Träger) „zweimal“ geschrieben hat, können wir momentan nicht erklären – dürfte allerdings ein redaktionelles Versehen sein.
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