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Experten-Antwort

Rente im nicht europäischen Ausland

von Klaus Fuchs22.04.2014 | 12:55
1209 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich bin 60 jahre alt, und werde demnächst im nicht europäischen Ausland wohnen. Mein gesetzlicher Rentenanspruch beginnt mit 66 Jahren und 8 Monaten. Ich bin bis dahin erwerbslos und arbeite weder in Deutschland noch im Ausland. Frage: Habe ich dennoch Anspruch auf die gesetzliche Rente, oder muss ich in Deutschland gemeldet sein? KV ist kein Thema. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar! LG aus Nürnberg Klaus

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 22.04.2014 | 15:13

Hallo Klaus Fuchs,

die gesetzliche Rente wird Ihnen, sofern Sie deutscher Staatsbürger sind, weltweit ausgezahlt. Eine Meldeadresse in Deutschland ist nicht erforderlich. Der Rentenantrag kann dann bei der deutschen Botschaft ca. 6 Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn gestellt werden.

Allerdings empfehlen wir Ihnen die Anschriftsänderung sofort nach Wohnsitznahme im Ausland mitzuteilen, damit Ihnen auch zukünftig die Post zugestellt werden kann.

In der Regel wird Ihnen bei Auslandsrentenbezug zweimal pro Jahr eine "Lebensbescheinigung" zugestellt, die Sie von einer amtlichen Stelle im Ausland bestätigt, zurücksenden sollten.

Dies ist erforderlich, um eventuelle Überzahlungen der Rente zu vermeiden.

Experten-Antwortam 23.04.2014 | 13:10

Uns ist auch nur „einmal im Jahr“ bekannt.

Warum der Experte (von einem anderen RV-Träger) „zweimal“ geschrieben hat, können wir momentan nicht erklären – dürfte allerdings ein redaktionelles Versehen sein.

4 Antworten

GroKoam 22.04.2014 | 12:56
Ja und Nein oder auch Egal
....am 23.04.2014 | 12:21
2x jährlich? Ist das neu?
klaus Fuchsam 26.04.2014 | 14:58
Vielen dank für die tolle Unterstützung!
W*lfgangam 28.04.2014 | 18:54
...ein Versicherter mit tschechischem Rentenbezug kommt alle 1/4 Jahr mit dieser Lebensbescheinigung bei mir angedackelt. Vorteil: schon wenn die Augenbraue lebend um die Türkante zuckt, brauche ich keine Ausweisdokumente mehr sehen ;-) Gruß w.
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