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Rente im Todesmonat

von BurjAlKatl25.02.2010 | 13:12
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4 Antworten

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Hallo, mein Opa verstarb Anfang Januar. Die Rente wurde ans Sozialamt gezahlt, da der Opa im Pflegeheim war und die Rente nicht ausreichte. Nun meine Frage: Steht die Rente für den Rest des Todesmonats dem Sozialamt zu oder haben die Erben Anspruch darauf? Die Beerdigungskosten sollen angeblich auch von den Erben getragen werden. Es muss noch angefügt werden, dass seitens der Kinder kein Kontakt zum Vater bestand. Muss dem zuständigen Rententräger ggf. mitgeteilt werden, dass erben vorhanden sind? oder geht das automatisch oder muss evtl. das geld vom Sozialamt zurückgefordert werden? Danke schon mal für die Antwort...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo BurjAlKatl,

in dem von Ihnen geschilderten Fall hat das Sozialamt als Träger der Heimkosten Erstattungsanspruch auf die Rente geltend gemacht. Nach dem Tod wird das Sozialamt mit dem Pflegeheim die entstandenen Kosten abrechnen. Sollten ggf. noch Beträge zur Verfügung stehen, wären Erben zu ermitteln, falls diese nicht bekannt sind.

Der Rentenversicherungsträger stellt die Rentenzahlung mit Ablauf des Todesmonats ein.

Als Erbe hat man die Möglichkeit, das Erbe innerhalb einer bestimmten Frist auszuschlagen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Nachlassgericht.

Ob zu Lebzeiten ein Kontakt zum Verstorbenen bestanden hat, ist unerheblich.

3 Antworten

Renten-Fachmannam 25.02.2010 | 14:21
Im Todesmonat wird die Rente in voller Höhe an den bisherigen Zahlungsempfänger geleistet. Sofern keine Anträge auf Hinterbliebenenrenten (hier könnte wohl höchstens eventuell eine Witwenrente in Frage kommen) gestellt werden, ist der Vorgang für die Rentenversicherung damit erledigt. Fragen der Bestattungskosten und Auszahlung des Rentenanteils nach dem Sterbetag klären Sie bitte mit dem Sozialamt.
Gesetzeslageam 25.02.2010 | 22:09
Nun, ich musste die Beisetzungskosten für meinen Vater übernehmen, obwohl seit 50 Jahren (!) kein Kontakt mehr bestand. Auch die Ausschlagung des Erbes hat mich nicht von der Kostenübernahme entbunden. Weil ich das auch nicht glauben konnte, habe ich einen Fachanwalt für Erbrecht befragt... mit dem obigen Ergebnis. Allerdings wird in solchen Fällen regelmäßig eine Ratenzahlung akzeptiert, die ich auch eingefordert habe.
-_-am 26.02.2010 | 09:16
Sind die Heimpflegekosten im Sterbemonat höher als die gezahlte Monatsrente für den Sterbemonat, gibt es keine (Rest-)Zahlung für die Erben. Die Bestattungskosten sind von den Angehörigen in jedem Fall zu tragen. Das Sozialamt tritt nur in Vorlage, da der Verstorbene unabhängig von der Kostentragung bestattet werden muss. Kontakt zum Erblasser oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Erbausschlagung schützt die Erben vor der Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten ebenfalls nicht.
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