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Experten-Antwort

Rente in Deutschland und Pension in USA?

von DeuAmi07.04.2018 | 02:05
889 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 16 Jahre in Deutschland gearbeitet und bin zur Zeit in den USA beschaeftigt, allerdings unter einem Pensionsplan nicht Social Security (Rente). Kann ich in Deutschland meine Rente beantragen waehrend ich in den USA noch beschaeftigt bin? Werden mir durch die Pension abstriche bei der Rente gemacht? Bin 63 Jahre.

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 09.04.2018 | 14:28

Hallo DeuAmi,

bezüglich Ihrer von der Deutschen Rentenversicherung zu erwartenden Rentenansprüche kann ich mich den Ausführungen von „Schade“ grundsätzlich anschließen.

Weitere Informationen zur den einzelnen Altersrenten (incl. der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ = „Rente mit 63“) können Sie der folgenden Broschüre entnehmen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=22

In diesem Zusammenhang möchte ich auch gesondert erwähnen, dass Ihre amerikanischen Versiche­rungszeiten bei der Wartezeitprüfung für eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung mit berücksichtigt werden können. Nähere Informationen hierzu, sowie zu weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem deutsch­-amerikanischen Sozial­ versicherungsabkommen finden Sie in folgender Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/13_arbeiten_deutschland_usa.pdf?__blob=publicationFile&v=26

Ergänzende Informationen zum Hinzuverdienst finden Sie letztlich in folgender Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/altersrentner_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=51

Experten-Antwortam 30.04.2018 | 11:27

Guten Tag,

generell besteht ein Anspruch auf eine Rente wegen Alters als Vollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 EUR nicht überschritten wird. Als Hinzuverdienst kommen Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen in Betracht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Hinzuverdienst im In- oder Ausland erzielt wird. Versorgungsleistungen und Betriebsrenten sind in der Regel kein Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen und daher nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Eine endgültige Aussage zu einer möglichen Anrechnung kann hier jedoch nicht getroffen werden, da zunächst zu prüfen wäre, um welche Art von Leistung es sich hier handelt.

Freundliche Grüße

Experten-Antwortam 21.09.2018 | 07:16

Wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Nord:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nord/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_Rente/Ausland/Verbindungsstellen/USA/USA-Zustaendigkeit.html

Sie können auch online Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung Nord aufnehmen. Als Verbindungsstelle für das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen wird Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Nord nähere Auskünfte geben können und Ihren Antrag bearbeiten.

5 Antworten

Schadeam 07.04.2018 | 07:23
Um mit 63 Rente in D zu bekommen brauchen Sie zum einen 35 Versicherungsjahre, haben Sie die? Im Zweifel lassen Sie Ihr Versicherungskonto individuell klären. Wenn ja dürfen Sie als Vollrentner maximal 6300 Euro pro Jahr bis zum Regelalter zuverdienen. Lieg Ihr Verdienst darüber gibt's eine Teilrente oder auch gar nichts.
Jonnyam 08.04.2018 | 18:14
Zunächst einmal: Die deutsche Rente wird nicht gekürzt. Aber in den USA gilt die sog. Windfall-Elimination-Provision. Informieren Sie sich dazu bitte unter https://secure.ssa.gov/poms.nsf/lnx/0201701302 Sollte die Wartezeit für die deutsche Rente auch ohne die US-Zeiten erfüllt sein und rein innerstaatlich ein Anspruch auf die deutsche Rente bestehen, kann dies nach amerikanischem Recht eine Kürzung zur Folge haben (Windfall-Elimination-Provision - WEP). Dabei wird die amerikanische Rente um einen prozentualen Abzug gemindert. Beantragen Sie deshalb möglichst diejenige Rente, bei der ein Anspruch nur zusammen mit den US-Zeiten besteht. Dann kann die amerikanische Rente nicht gekürzt werden.
DeuAmiam 27.04.2018 | 03:29
Es scheint mit meiner urspruenglichen Frage Unklarheiten zu geben. Die Sache ist so: Ich habe in den USA keinen (SSA) Sozialen-Rentenanspruch, da nicht genug Quartale eingezahlt habe. Allerdings werde ich eine Staatspension von OHIO bekommen. Meine Frage: wird mir diese Pension bei der Deutschen Rente angerechnet? Werde sehr wahrscheinlich beide erst mit 65 beantragen.
Cluelessam 20.09.2018 | 21:48
Zitat von Jonny anzeigen
Siehe den letzten Absatz unten: "Beantragen Sie deshalb..." Frage: Wie und unter welchen Umstaenden geht das? Wo und wie wuerde man den Antrag stellen? Ich habe 16 Jahre in Deutschland gearbeitet und bin zur Zeit in den USA beschaeftigt, allerdings unter einem Pensionsplan nicht Social Security (Rente). Kann ich in Deutschland meine Rente beantragen waehrend ich in den USA noch beschaeftigt bin? Werden mir durch die Pension abstriche bei der Rente gemacht? Bin 63 Jahre.
Zunächst einmal: Die deutsche Rente wird nicht gekürzt. Aber in den USA gilt die sog. Windfall-Elimination-Provision. Informieren Sie sich dazu bitte unter https://secure.ssa.gov/poms.nsf/lnx/0201701302 Sollte die Wartezeit für die deutsche Rente auch ohne die US-Zeiten erfüllt sein und rein innerstaatlich ein Anspruch auf die deutsche Rente bestehen, kann dies nach amerikanischem Recht eine Kürzung zur Folge haben (Windfall-Elimination-Provision - WEP). Dabei wird die amerikanische Rente um einen prozentualen Abzug gemindert. Beantragen Sie deshalb möglichst diejenige Rente, bei der ein Anspruch nur zusammen mit den US-Zeiten besteht. Dann kann die amerikanische Rente nicht gekürzt werden.
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