Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo DeuAmi,
bezüglich Ihrer von der Deutschen Rentenversicherung zu erwartenden Rentenansprüche kann ich mich den Ausführungen von „Schade“ grundsätzlich anschließen.
Weitere Informationen zur den einzelnen Altersrenten (incl. der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ = „Rente mit 63“) können Sie der folgenden Broschüre entnehmen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=22
In diesem Zusammenhang möchte ich auch gesondert erwähnen, dass Ihre amerikanischen Versicherungszeiten bei der Wartezeitprüfung für eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung mit berücksichtigt werden können. Nähere Informationen hierzu, sowie zu weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem deutsch-amerikanischen Sozial versicherungsabkommen finden Sie in folgender Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/13_arbeiten_deutschland_usa.pdf?__blob=publicationFile&v=26
Ergänzende Informationen zum Hinzuverdienst finden Sie letztlich in folgender Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/altersrentner_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=51
Guten Tag,
generell besteht ein Anspruch auf eine Rente wegen Alters als Vollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 EUR nicht überschritten wird. Als Hinzuverdienst kommen Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen in Betracht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Hinzuverdienst im In- oder Ausland erzielt wird. Versorgungsleistungen und Betriebsrenten sind in der Regel kein Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen und daher nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Eine endgültige Aussage zu einer möglichen Anrechnung kann hier jedoch nicht getroffen werden, da zunächst zu prüfen wäre, um welche Art von Leistung es sich hier handelt.
Freundliche Grüße
Wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Nord:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nord/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_Rente/Ausland/Verbindungsstellen/USA/USA-Zustaendigkeit.html
Sie können auch online Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung Nord aufnehmen. Als Verbindungsstelle für das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen wird Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Nord nähere Auskünfte geben können und Ihren Antrag bearbeiten.
Siehe den letzten Absatz unten: "Beantragen Sie deshalb..." Frage: Wie und unter welchen Umstaenden geht das? Wo und wie wuerde man den Antrag stellen? Ich habe 16 Jahre in Deutschland gearbeitet und bin zur Zeit in den USA beschaeftigt, allerdings unter einem Pensionsplan nicht Social Security (Rente). Kann ich in Deutschland meine Rente beantragen waehrend ich in den USA noch beschaeftigt bin? Werden mir durch die Pension abstriche bei der Rente gemacht? Bin 63 Jahre.Zunächst einmal: Die deutsche Rente wird nicht gekürzt. Aber in den USA gilt die sog. Windfall-Elimination-Provision. Informieren Sie sich dazu bitte unter https://secure.ssa.gov/poms.nsf/lnx/0201701302 Sollte die Wartezeit für die deutsche Rente auch ohne die US-Zeiten erfüllt sein und rein innerstaatlich ein Anspruch auf die deutsche Rente bestehen, kann dies nach amerikanischem Recht eine Kürzung zur Folge haben (Windfall-Elimination-Provision - WEP). Dabei wird die amerikanische Rente um einen prozentualen Abzug gemindert. Beantragen Sie deshalb möglichst diejenige Rente, bei der ein Anspruch nur zusammen mit den US-Zeiten besteht. Dann kann die amerikanische Rente nicht gekürzt werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.