Rente in Deutschland und Türkei beziehen

von
Deniz

Hallo Community,

ich habe eine Frage bezüglich der Rente von meinem Vater. Mein Vater (türkische Staatsbürger-unbefristeter Aufenthaltstitel) ist 67 Jahre Alt (ca.40 Jahre in Deutschland gearbeitet-gelebt) und ist seit 2 Jahren in Rente und bezieht die Rente von hier. Zusätzlich hat er eine Einmalzahlung in die türkische Rentenkasse gemacht und bekommt auch monatlich von der Türkei eine Rente. In diesen 2 Jahren sind er und meine Mutter immer wieder mal für Paar Monate in Deutschland gewesen. Allerdings verbringen Sie die meiste Zeit in der Türkei.
Meine Frage:
- Ist die Rente in der Türkei unabhängig von der Rente hier in Deutschland?
- Da meine Eltern mehr als 6 Monate im Ausland verbringen, hat das Auswirkungen auf die Rente?

Vielen Dank vorab für eure Bemühungen.

Gruß Deniz

von
Schade

Für die Zahlung des deutschen Rentenbetrages ist der Wohnort (D oder TR?) letzlich bedeutungslos, die Beträge sind gleich.

So gesehen ist es eigentlich egal ob eine Anschrift in D oder in TR im Computer steht.

Ob es aus Sicht des Ausländer- und Auenthaltsrechtes egal ist, ist eine Frage die Ihnen die dafür zuständigen Stellen geben müssen; das dürfte die Ausländerbehörde (Landratsamt) sein.

Sollten die Eltern in D krankenversichert sein könnte es für die Krankenkasse auch nicht egal sein ob ihre Mitgleider in D oder in TR wohnen. Das beauskunftet Ihnen aber die Krankenkasse.

Die DRV dürfte bei allem das kleinste Problem sein.........wir zahlen so lange jemand lebt die Rente auch nach TR.

Experten-Antwort

Hallo Deniz,

beide Renten werden unabhängig voneinander gezahlt.

Der Wohnsitz ist für die Zahlung der Rente an sich unbedeutend. Auswirkungen können sich jedoch im Bereich der Krankenversicherung ergeben. Hier gilt, dass Personen, die aus Deutschland und der Türkei eine Rente beziehen, in dem Staat krankenversichert sind, in dem sie wohnen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Krankenkasse ihrer Eltern.

von
WJ

Zitiert von: Experte/in
Hallo Deniz,

beide Renten werden unabhängig voneinander gezahlt.

Der Wohnsitz ist für die Zahlung der Rente an sich unbedeutend. Auswirkungen können sich jedoch im Bereich der Krankenversicherung ergeben. Hier gilt, dass Personen, die aus Deutschland und der Türkei eine Rente beziehen, in dem Staat krankenversichert sind, in dem sie wohnen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Krankenkasse ihrer Eltern.

von
WJ

Zitiert von: WJ
Zitiert von: Experte/in
Hallo Deniz,

beide Renten werden unabhängig voneinander gezahlt.

Der Wohnsitz ist für die Zahlung der Rente an sich unbedeutend. Auswirkungen können sich jedoch im Bereich der Krankenversicherung ergeben. Hier gilt, dass Personen, die aus Deutschland und der Türkei eine Rente beziehen, in dem Staat krankenversichert sind, in dem sie wohnen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Krankenkasse ihrer Eltern.

Und fuer die eventuelle Besteuerung, lieber EXPERTE !
Gruss, WJ

von
JW

Zitiert von: WJ

Und fuer die eventuelle Besteuerung, lieber EXPERTE !
Gruss, WJ

Es handelt sich hier um Experten der Rentenversicherung, nicht des Finanzamtes. Lesen Sie mal die Benutzerhinweise zu diese Forum, bevor Sie hier den Oberlehrer spielen!

von
Na ja

Zitiert von: Schade
Für die Zahlung des deutschen Rentenbetrages ist der Wohnort (D oder TR?) letzlich bedeutungslos, die Beträge sind gleich.

So gesehen ist es eigentlich egal ob eine Anschrift in D oder in TR im Computer steht.

Ob es aus Sicht des Ausländer- und Auenthaltsrechtes egal ist, ist eine Frage die Ihnen die dafür zuständigen Stellen geben müssen; das dürfte die Ausländerbehörde (Landratsamt) sein.

Sollten die Eltern in D krankenversichert sein könnte es für die Krankenkasse auch nicht egal sein ob ihre Mitgleider in D oder in TR wohnen. Das beauskunftet Ihnen aber die Krankenkasse.

Die DRV dürfte bei allem das kleinste Problem sein.........wir zahlen so lange jemand lebt die Rente auch nach TR.

Im Prinzip haben Sie wohl recht. Nur Laut Vertrag glaube seit 1965 bis heute ? Ist es nicht so, arbeitet 1 türkischer Familienangehöriger in Deutschland, sind seine Eltern kostenlos? in der Türkei mit Krankenversichert. Ist es nicht so ?

Gruss. / der Beitrag hat nicht mit Bashing zu tun, nur ein kleiner Systemfehler von uns Deutschen. Wenn schon die Rente geprüft wird, berechnet wird, sollte an die Krankenkasse ein Vermerk gehen. Wohnsitz überprüfen. Ein Problem unserer Verwaltungen ?

von
Tulpe61

Für die Rente ist es unabhängig aber V o r s i c h t bei der Einkommensteuererklärung!!!
Wer sich länger als 180 Tage (181) nicht in Deutschland aufhält, bekommt bei der Steuer keinen Freibetrag.

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