Hallo Sami Gen,
eine allgemeine Übersicht/Hilfe finden Sie zunächst in diesem Merkblatt:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/02_arbeiten_deutschland_tuerkei.pdf?__blob=publicationFile
> Wird die Rente erst ins Ausland gezahlt, sobald diese Person das Deutsche-Rentenalter erreicht hat?
Ja. Zwar findet eine Zusammenrechnung der Versicherungszeiten aus beiden Staaten statt, aber jeder Staat entscheidet dann nach seinen Rentengesetzen, wann die Rente beginnt, welche Voraussetzungen erforderlich sind. Dabei gibt es in D unterschiedliche "Rentenalter" ...60/63/65/67 und auch noch 'Zwischenalter'. Welche Ansprüche aktuell bestehen oder erreicht werden können, kann Ihre Bekannte in einer sogenannten Rentenauskunft nachlesen, wo zu allen Rentenarten/-altern die jeweiligen Voraussetzungen genannt sind.
Dazu ist eine Kontenklärung notwendig, um auch etwaige türkische Versicherungszeiten im deutschen Rentenkonto zu erfassen, und um dann diese Rentenauskunft erstellen zu können.
Wenn Sie ihrer Bekannten wirklich hilfreich sein wollen, lassen Sie sich eine Vollmacht zur Erledigung der Rentensachen geben und Sie können alles Weitere in der nächsten Beratungsstelle in die Wege leiten (Vorsicht, da kann eine Menge Arbeit dran hängen ;-) ...im Merkblatt sind Behörden genannt, an die sich Ihre Bekannte aber auch selber wenden kann).
Gruß
w.