Die Rentenhöhe richtet sich nach den eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen.
Insofern wird sich dem Beitrag von "Schade" angeschlossen. Je höher der Verdienst, desto höher der Rentenversicherungsbeitrag, desto höher die Rente. Aus einem Entgelt von über 400 Euro aus einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist der derzeitige Rentenbeitrag von 19,6% zu entrichten.
Bei einer Beschäftigung in der WfB sind die beitragspflichtigen Einnahmen das erzielte Arbeitsentgelt, mindestens jedoch 80 v. H. der Bezugsgröße gemäß § 18 SGB 4. Wenn Ihr Entgelt also unter der 80% der Bezugsgröße liegt, werden Rentenversicherungsbeiträge z.B. für das Jahr 2012 aus 25.200,00 EUR gezahlt.