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Experten-Antwort

Rente in Israel

von Toni01.12.2015 | 12:58
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin 63 Jahre alt und bekomme eine volle unbefristete EMR. Meine Frage: Wird mir meine EM Rente bei einer Verlegung meines ständigen Wohnortes nach Israel in vollem Umfang weitergezahlt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Toni,

zwischen Deutschland und Israel wurde ein Abkommen über soziale Sicherheit mit dem Ziel geschlossen, die Rente in voller Höhe ins jeweilige andere Vertragsland zu zahlen. Inwieweit Ihre Rente in vollem Umfang gezahlt werden kann, klären Sie bitte mit dem zuständigen RV-Träger ab. Neben der DRV Bund ist die DRV Rheinland zuständige Verbindungsstelle für Israel.

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2 Antworten

Ich von hieram 01.12.2015 | 13:08
Das ist aus der Broschüre zu Israel Seite 42/43: Auch Rentnerinnen und Rentner können sich weitgehend dort niederlassen, wo es ihnen beliebt. Ihre deutsche Rente wandert dann mit. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen, die Sie beachten sollten, bevor Sie sich auf den Weg machen. Wollen Sie nur vorübergehend im Ausland wohnen, zahlen wir Ihnen die Rente uneingeschränkt weiter. Wenn Sie Ihren Aufenthalt für dauernd nach Israel oder ins sonstige Ausland verlegen, sind Einschränkungen hinsichtlich des Rentenanspruchs und der Rentenhöhe möglich. Sie können von Ihrer Staatsangehörigkeit, der Art der zurückgelegten Zeit, Ihrem Geburtsdatum, vom Zeitpunkt der Auswanderung oder vom Aufenthaltsstaat abhängen. Beispielsweise können wir Ihnen nicht die volle Rente ins Ausland zahlen, wenn in Ihrer Rente > Zeiten nach dem Fremdrentengesetz angerechnet wurden und/oder > Beitragszeiten enthalten sind, die in Gebieten erworben wurden, die bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges zu Deutschland gehörten. Bitte beachten Sie: Sie sind verpflichtet, uns mitzuteilen, dass Sie dauerhaft ins Ausland ziehen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig, etwa zwei Monate vorher. Israelis, die ihren Lebensmittelpunkt aus Deutschland nach Israel verlegen, erhalten im Regelfall die Rente in gleicher Höhe wie ein Deutscher. Halten Sie sich als Israeli dagegen dauerhaft außerhalb Deutschlands und Israels auf, kann es zu weiteren Einschränkungen kommen, wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen. Ist der Anspruch von der Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt abhängig, führt die Verlegung Ihres Wohnsitzes aus Deutschland oder Israel ins sonstige Ausland zu einer niedrigeren Rente. Unser Tipp: Um sicherzugehen, dass Ihre Rente nicht wegfällt oder gemindert wird, sollten Sie sich über die Höhe Ihrer deutschen Rente während Ihres Auslandsaufenthaltes beim zuständigen Rentenversicherungsträger informieren. Ihre Rente überweisen wir Ihnen monatlich nach Ihrem Wunsch auf Ihr Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland, in Israel oder im sonstigen Ausland. Bankspesen oder Wechselkursschwankungen können wir Ihnen aber nicht erstatten.
Luisam 01.12.2015 | 13:26
Hallo Toni, vermutl. wird die EM-Rente auch bei einem Wegzug nach Israel in voller Höhe weitergezahlt. Sie sollten sich dies aber vorab schriftlich von Ihrem zuständigen Träger bestätigen lassen. Erfüllen Sie die Wartezeit von 35 Jahren? Falls ja, würde ich vor einem Wegzug ins Ausland die EM-Rente in eine Altersrente umstellen lassen.
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